Versicherungslehre: Interessante Themen für Hausarbeit?

2 Antworten

Nie gehört, dass man in der Schule darauf eingeht, aber OK, finde ich gut.

Das Thema ist wahnsinnig komplex.

Ein paar wichtige Themen:

  • Unterschied von sozialen Versicherungen und privaten Versicherungen
  • Unkalkulierbare Risiken (es gibt nur zwei), Schutz vor Schadensersatzpflicht und Verlust der eigenen Arbeitskraft
  • Kostenlose Familienversicherung
  • Private vs gesetzliche Krankenversicherung
  • Pauschale Ausschlüsse jeder Sachversicherung (alles wogegen der Versicherungsnehmer sich separat versichern könnte, ist in der Sachversicherung ausgeschlossen)
  • Beratungshaftung eines persönlichen Vermittlers vs Onlineabschluss ohne Beratung
  • die drei Schichten der Rentenversicherung
  • staatliche Zuschüsse entsprechend der Paragraphen 10.a EstG (Riester), 3.63 u. 40b Estg (betriebliche Altersversorgung) und §10 Abs 1 Nr. 2 b (Rüruprente)
  • Vorsorgeversicherung und Außenversicherung in der Hausratversicherung
  • Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, bei Vertragsschluss/Schadensfall
  • Risiken von unbemannten Flugobjekten (Drohnen) und Risikotragung in der privaten Haftpflichtversicherung
  • Usw usw usw
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Angilenny 
Fragesteller
 17.02.2022, 10:14

Erstmal danke für die Antwort. Ich hatte die Idee private Haftpflichtversicherung zu machen. Kann man da viele Sachen im Internet zu finden? Ich muss etwa 3 bis 5 Seiten schreiben.

verreisterNutzer  17.02.2022, 11:37
@Angilenny

Ich könnte stundenlang darüber referieren :)

auch speziell dazu ein paar wichtige Themen:
(Als Grundlage kannst du die Musterbedingungen AVB´s des GDV verwenden. Auf deren Basis begründen sich die meisten Bedingungswerke der jeweiligen Versicherungsgesellschaften)

  • Beratungshaftung persönlicher Vermittler vs Onlineabschluss ohne Beratung
  • unkalkulierbare Haftungsrisiken anhand von Beispielen, sowie Sinnhaftigkeit einer PHV
  • nicht versicherbare Risiken (ausgeschlossen ist alles, wogegen sich der VN separat versichern kann)
  • Optionale Einschlüsse wichtig für Mieter von Wohnungen (Verlustrisiko und Kosten privater Schlüssel einer Schließanlage sowie Mietsachschäden)
  • Was ist ein versicherter Haftpflichtschaden, siehe dazu § 823 BGB an. Wichtig, versichert sind im eigentlichen Sinne nur Schäden die einen Verstoß gegen eben dieses Gesetz darstellen und dabei kommt es ganz besonders auf das Wörtchen "widerrechtlich" an. Gemieteten Wohnraum zu benutzen ist nicht widerrechtlich, folglich sind auch Schäden am Wohnraum nicht widerrechtlich hervorgerufen. Also nicht versichert. Gleiches gilt für geliehene Sachen. "Freund hat mir sein Handy gegeben, ich habs fallen lassen" - entbehrt der Widerrechtlichkeit und ist nicht versichert. "ich habe mir das fremde Handy genommen und fallen lassen" sich fremdes Eignetum nehmen ist wiederrechtlich und deshalb versichert.
  • was sind "nicht versicherbare Eigenschäden"? u.A. auch hier wieder Mietsachschäden auch zb. "Glasbruchschäden an der Mietsache / Duschkabine", trotz Einschluss "Mietsachschäden" nicht in der PHV versicherbar, weil der Mieter sich dagegen durch eine "Glasbruchversicherung" separat versichern könnte. Sowie Schäden unter mitversicherten Personen.
  • wie lange ist man Kind in der elterlichen familien- privat- Haftpflichtversicherung i.d.R. mit versichert
  • Erklärung "Deliktfähigkeit"
  • sog. "Benzienklausel", wann beginnt die Inbetriebnahme eines Autos? Sprich "Einkaufswagenrempler" wann endet der Versicherungsschutz der PHV und wann ist es ein Be- und Entladeschaden der Kfz- Haftpflichtversicherung.
  • Sorgfaltspflicht; warum ist das zertretene Handy kein Haftungsfall, warum ist das Handy das auf dem Stuhl lag und man sich drauf setzt, kein Haftungsfall.
  • Auftraggeberprinzip in Bezug auf Haftungsansprüche. Nachbar geholfen und versehentlich was kaputt gemacht löst keinen Schadensersatzanspruch aus (entbehrt der Widerrechtlichkeit). Optionmnaler Einschluss "Gefälligkeitshandlungen" entschädigt trotzdem.
  • Entschädigungshöhe "Zeitwert", Beispiele und Begründung. (was nirgendwo steht "Neuwertentschädigung / neu ist eine Sache für die Versicherung nur, wenn sie weniger als einen Monat alt ist")
  • Schadenshöhe / Abgenzung zu Kosten
  • Entschädigungsanspruch/Umfang "ein Geschädigter ist so zu entschädigen als hätte sich die Schadensgefahr niemals verwirklicht". Bedeutet, der Geschädigte kann sich in den Sessel setzen und abwarten bis alles erledigt ist und beinhaltet Schadensersatz, Kosten der Schadensermittlung, entstandener Mehraufwand durch Nutzungsausfall, Beschaffungsaufwand, Kosten für rechtliche Vertretung (Rechtsanwalt)
  • Begriffserklärung "Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz", sowie Auswirkung auf Schadensersatzanspruch des Geschädigten und Regulierungsanspruch durch die PHV
  • usw. usw. usw.

Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wattdennnu2  17.02.2022, 11:07
Rechtsschutzversicherung

Für das Thema benötigt man m.E. mindestens das erste Staatsexamen...