Wasserhahn angelassen, zahlt Haftpflicht?

2 Antworten

Die Versicherung hätte hier einen Großteil der Forderung als unberechtigt zurück gewiesen.

Das versehentliche Aufdrehen einen Wasserhahns ist eine Handlung die Schadensersatz auslöst. Der "Medienverlust" muss aber eindeutig nachgewiesen werden. Hier war der Eigentümer auch in der Pflicht, nach eurer Abreise die FeWo zu kontrollieren. Ein Großteil dieses Schadens hat er sich also selbst zuzuschreiben. Leite die Forderung an deinen Haftpflichtversicherer weiter.

Schlecht ist natürlich, dass du bereits gezahlt hast.

Bei der Wiedererlangung kannst du nur einen Anwalt einschalten.

Dafür stehen die Aussichten aber sclhecht

Ruf bei deiner Versicherung an und frage nach. Es kommt auf die Vertragskonditionen an, die du mit der Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Ich würde aber eher drauf tippen, das es nichts wird.