Versicherung für Nachbargrundstück?

5 Antworten

Der Nachbar kann seine Gebäude gegen Sturm-Schäden durch umfallende Bäume (egal, auf welchem Grundstück diese vor dem Sturz standen) durch eine entsprechende Gebäudeversicherung schützen. Das muss er halt selbst tun für seine Bauten. Sollte jedoch einmal ein Schaden an seinen Gebäuden durch Bäume von Eurem Grundstück enstehen, weil diese Bäume erkennbar morsch oder sonstwie in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt waren und Ihr Eurer Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen seid, kann er Euch auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. In dem Falle schützt Euch Eure (Privat-) Haftpflichtversicherung.

Wenn der Baum vom Nachbar zufällig auf dein Grundstück fällt und dort etwas kaputt macht, was in deiner Wohngebäudeversicherung drin ist, dann tritt die ein.

Ob die Bebauung für dich zumutbar ist, ist eine andere Frage, da sind Abstände geboten.

010Physiker 
Fragesteller
 29.08.2011, 16:45

Ich weiß ja nicht, ob mein Nachbar eine Wohngebäudeversicherung hat. (Oder ist das Pflicht?)

Die Babauung ist in der Tat eine Zumutung, aber war nichts zu machen. Bayern eben. Nicht mal die Baumrodung war zu beweisen, da die Behörde wegen Schneeskeine Baumstümpfe gesehen hat. Aber das ist ein anderes Thema.

spaceflug  29.08.2011, 19:30
@010Physiker

Ne, deine Wohngebeudeversicherung ist hier gemeint, ist glaube ich so ne Absprache der Versicherungen.

Wenn ein fremder Baum durch unbestimmbare Einflüsse dir etwas kaputt macht, dann übernimmt deine Wohngebäudeversicherung den Schaden.

Bei einer Neuanpflanzung muss der die Grenzabstände beachten, auch in Bayern wird es sowas geben. der Kann nicht 50 cm. hinter der Grenze Bäume von 5 oder mehr Metern einfach hinsetzen.

010Physiker 
Fragesteller
 29.08.2011, 22:15
@spaceflug

Oh nein, ein Missverständnis: ich habe die Bäume, die da seit Ewigkeiten stehen, und der Nachbar hat das Haus hingeknallt, 3 m vom Zaun weg. Es geht also darum, dass mein Baum was Fremdes kaputtmacht, nicht umgekehrt.

Früher war das ein zusammenhängender Wald, und nun stehen meine riesigen Bäume auf einer Seite ungeschützt einfach da, sprich sind nicht mehr so windgeschützt wie früher.

spaceflug  30.08.2011, 01:46
@010Physiker

Fällt dein Baum hinüber, ist die dortige Gebäudeversicherung gefragt (wenn vorhanden).

Aber mach dich mal darauf gefasst, das man früher oder später dich bitten wird die Bäume einzukürzen. Würde mich wundern wenn nicht....

Wenn es sich um regulären Wald handelt, dann muss meines Erachtens nach der Nachbar einen Mindestabstand zum Wald halten, um Schäden geltend machen zu können. Ansonsten ist das sein eigenes Risiko. Aber darüber würde ich tatsächlich mal mit jemandem sprechen, der den Bau genehmigt hat bzw. mit einer Versicherung. Wenn im Wald ein Baum umfällt oder Ast abbricht ist das höhere Gewalt bzw. ein Risiko mit dem man rechnen muss (dazu gibt es Urteile). Also geht meines Erachtens der Nachbar ein ihm bekanntes Risiko ein, wenn er direkt neben einem Wald sein Haus baut.

Etwas wirr das Ganze. Wenn auf ein Haus ein Baum fällt gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

  1. Wenn es durch Sturm geschieht, dann zahlt die Wohngebäudeversicherung (sofern vorhanden)
  2. Wenn der Baum morsch/kaputt war und vor "Altersschwäche" umgefallen ist, dann ist der Eigentümer des Baumes seine Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und muss somit den entstandenen Schaden ersetzen. Welche Haftpflichtversicherung dafür aufkommt hängt wiederum davon ab, um welches Grundstück es sich handelt (Bsp.: ist es ein Wald, dann wird es wohl eher die landwirtschaftliche Haftpflicht sein, ist es ein Baum auf einem Grundstück mit einem Einfamilienhaus, dann die Private Haftpflicht; bei einem Mehrfamilienhaus die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.

Haus und Grundstücksbesitzerhaftpflicht

010Physiker 
Fragesteller
 29.08.2011, 16:51

Danke für die Antwort, aber ich hab mal gegoogelt, und da steht beispielsweise:

Diese Versicherung braucht nur derjenige, der ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.

Beides trifft aber auf mich nicht zu.

Hätte es vielleicht deutlicher schreiben sollen: An mein bebautes Grundstück grenzt ein Grundstück an, das bisher Wald war und jetzt bebaut wurde. Bald ziehen dort Leute ein.

JaAl11  29.08.2011, 19:31
@010Physiker

Und nun willst du wissen, wer für den Schaden aufkommt, wenn auf deinem Grundstück ein Baum umfällt und die Anderen schädigt? --> Eigentümerhaftpflicht ... für gewöhnlich bei selbstgenutzten Einfamilienhäuser in der Privathaftpflicht mit drin, frag deinen Makler/Vertreter.