Verschwiegener Mangel, macht sich der Verkäufer strafbar?

6 Antworten

Hallo,
als erstes einmal: Klar ist, das ALLE bekannten Mängel angegeben werden müssen...

- Lautstärke des Lüfters ist z.B. so eine Sache: War letztens war ein Kumpel bei mir und als er seinen Läppi einschaltete... ohje... ist ihm garnicht bewußt gewesen, weil der schon "ewig" so läuft... erst im Vergleich mit meinem ist ihm das bewußt geworden....
- die defekten Tasten müssen bekannt gewesen sein... wie sonst hat er ihn benutzt...
- 33% Akku ist schon recht wenig. Klar ist dass der Akku mit der Zeit leidet, aber die "Restlaufzeit" erscheint mir schon »erwähnenswert« (also als Mangelkriterium zu benennen)!

Um nun zu bewerten, ob du "abgezogen wurdest" müßte man das Alter, die Ausstattung und den Preis in Relation zu einander setzen...
Klar ist, dass ein 8 Jahre alter PC mit nem Pentium, 4GB und 200GB HDD mit 400€ zu teuer ist - hast du den aber für 50€ bekommen, wäre da in Ordnung...
Im Zweifelsfalle: Verkäufer auffordern Stellung zu beziehen und bei eBay »einen Fall öffnen« Bewertung nach Klärung... wenn ihr euch einig geworden seid aber nicht mehr negativ bewerten..

zony86 
Fragesteller
 06.04.2017, 18:16

Es ist ein Acer V17 Nitro (von 2014, i7 4C+HT, SSD+HDD, GTX860M, also schon Oberklasse). Ein vergleichbarer Gebrauchter kostet deutlich über 700€, ich habe ihn für 400€ bekommen.

Wenn ich den entsprechenden Lüfter (~30), Akku (~60) und die Tastatur (Falls es am Steckverbinder liegt kostet es 1-2€, ansonsten auch etwa 30. Kann ich noch nicht beurteilen, da ich den Laptop aus rechtlichen Gründen erst öffne, wenn ich nicht vom Kauf zurücktrete und er wirklich mir gehört), ist es noch immer ein Schnäppchen.

Wie gesagt, ohne reinzuschauen gehe ich von einem Lüfter aus, der da irgendwie reingepasst hat und nicht regelbar ist, daher auf voller Drehzahl läuft. Aber der Pfusch wurde nicht angegeben und mindert in meinen Augen den Kaufpreis. Da will ich ein Originalteil und keine Heimwerkerbastelei.

dummbatz  06.04.2017, 19:15
@zony86

Ok, mit den genaueren Angaben siehts schon ein wenig anders aus...
Dann wohl die Option Verkäufer kontaktieren und sehn was er sagt...

Laury95  06.04.2017, 22:40
@zony86

Bei solchen Angeboten sollte man eigentlich stutzig werden. Irgendwie ist man dann auch selber Schuld..

Ob der Verkäufer hier den Tatbestand des Betrugs gemäß §263 Abs. 1 StGB erfüllt hat, ist davon abhängig, ob er zum Zeitpunkt des Verkaufs die Kenntnis über die von dir beschriebenen Mängel besaß. Kann ihm diese nachgewiesen werden, hat sich der Verkäufer strafbar gemacht und du hast als Geschädigter zudem zivilrechtlich gesehen eine finanzielle Anspruchsgrundlage gegenüber dem Beklagten.

Nur, wenn du ihm Eigenreparatur oder Kenntnis dieses Mangels nachweisen könntest. Also ist Straftat Betrug schon mal vom Tisch.

Ob ein Vertragsrücktritt wg. eines Sachmangels durchdringt, käme darauf an, ob "volle Funktinstüchtigkeit" zugesichert wäre und wie alt das Gerät wäre. Andernfalls sind Minderleistung Akku und durch Staub geminderter Tastaturanschläge "erwartbare Eigenschaft" i.S.d.G.; ein auf dem Transport gelockertes Kabel fällt dir an, § 477 BGB :-(

G imager761



Du schreibst selbst, dass du der Fachmann bist. Du hättest das also bereits bei der Übergabe feststellen können.

Der Verkäufer hat sich wahrscheinlich aus genau diesen Gründen ein neues Gerät gekauft, weil er NICHT dazu in der Lage war, die Reparaturen selbst durchzuführen

Strafbar ist da gar nichts.

zony86 
Fragesteller
 06.04.2017, 18:19

Da die "Übergabe" durch den Postboten stattfand gestaltet sich das etwas schwieriger ;)

Wenn ich weiß, dass ein originales Bauteil durch ein Minderwertigeres ersetzt wurde und dadurch die Lautheitswerte des Herstellers deutlich! übertrifft habe ich das anzugeben, oder nicht?

imager761  07.04.2017, 06:12
@zony86

Ja, wenn. Wer sagt denn, dass er vom dem Lüfteraustausch wußte? Könnte er ihn nicht selbst repariert erworben haben?