Holzwurm nach Hauskauf - Arglistige Täuschung?
Hallo,
ich habe mir ein Haus gekauft.
Es War sehr günstig. 25.000 € und ist ca. 100 Jahre alt.
Der Verkäufer bze Bruder und Schwester hat dieses Haus von der Mutter geerbt.
Die Schwester hat zwischendurch immer mal wieder in dem Haus gewohnt.
Die Mutter war ein Pflegefall bis sie starb.
Meine Frage lautet wie folgt:
Sind Holzwürmer bei einem Hauskauf die nicht erwähnt wurden eine
Arglistige Täuschung ?
Im Keller z.B. habe ich die Dämmung zur Holztreppe abgemacht.
Unter der Dämmung war eine neuere Lattung und die Treppe selbst ist voller Holzwürmer ! Gewesen ? Ich weiß es nicht genau.
Auf jedenfall habe ich dann überall - ! - nachgeschaut. Teils wurde sogar über die Löcher gestrichen!
Es ist schon sehr schlimm. Leider haben wir für Wohnzwecke schon umgebaut.
Ein Rücktritt wäre fast ausgeschlossen.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Eigentümer das gewusst haben.
Das Haus wurde nie von einer Fachfirma renoviert. Immer nur von Verwandschaft.
Die vielen Löcher müssen einem doch ins Auge fallen.
Als wir uns das Haus angeschaut haben, stellten wir nichts fest, weil alles mit Styropor verdeckt war.
Was sollte ich tun ? Wenn ja könnte ich Schadensersatz einklagen ?
Vielen dank für die Mühe
9 Antworten
Was hast Du für EUR 25.000,- erwartet? Ein Luxusvilla mit Marmorbädern?
Für diesen Preis bekommst Du nicht mal eine Wohnung in Wuppswedel an der Knatter.
arglistige täuschung musst du nachweisen
du musst ihm nachweisen, dass er den mangel kannte und ihn dir arglistig verschwiegen hatte
das ist im regelfall äußerst schwierig, weil ein "hätte wissen müssen" nicht reicht
du musst ihm direkt nachweisen, dass er es wusste
das geht hier vielleicht, durch das überstreichen, aber grundsätzlich ist das immer sehr schwierig
aber dann hast du rechte, ja, minderung, wandel, etc
Bei einem 100 Jahre alten Haus für 25.000 € musst du natürlich mit erheblichen Mängeln rechnen. Dafür bekommst du ja nicht mal ein Grundstück normalerweise.
Zum einen handelt es sich um eine vereckten Mangel, dessen Kenntis sei dem Verkäufer nachweisen müßten.
Aber bei dem Kaufpreis könnten die Tierchen sogar preissteigernd empfunden werden.
Bekannte gravierende Mängel müssen verschwiegen werden.
Es ist Aufgabe des Käufers, sich alle wichtigen Informationen über den Kaufgegenstand zu verschaffen.
Waren Holzwürmer vor Abschluß des Kaufvertrages kein Thema,wird es noch schwieriger.