Verpflegungsmehraufwand / Reisekosten im Außendienst?
Ich bin im Außendienst beschäftigt und habe Klärungsbedarf zum Thema Verpflegungsmehraufwand / Reisekosten.
Beispiel1) Ich verlasse morgens um 08:00 Uhr das Haus um zu einen Kunden zu fahren. Gegen 11:00 Uhr treffe ich in der Geschäftsstelle meines Arbeitgebers ein um bis ca. 15:00 Uhr Bürotätigkeiten zu erledigen. Um 15:30 Uhr fahre ich wieder zu einem Kunden und bin dann gegen 17:00 Uhr wieder zu Hause. Habe ich dann Anspruch auf den pauschalen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von € 12,00?
Beispiel 2) Ich verlasse um 08:00 Uhr das Haus um in die Geschäftsstelle meines Arbeitgebers zu fahren. Dort verbringe ich den gesamten Tag ohne Kundenbesuche etc. Gegen 18:00 Uhr bin ich wieder zu Hause. Wie verhält es sich hier mit dem Anspruch?
Ich bedanke mich für Antworten zu meinen Beispielen und Erläuterungen im Allgemeinen.
2 Antworten
Dir stehen in beiden Fällen keinen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen.
die Verpflegungsmehraufwendungen sind nur ansetzbar, wenn die Abwesenheit mehr als 8 Stunden von der regelmäßigen Arbeitsstelle ist.
wenn also den ganzen Tag Kundenbesuche zu leisten wären, dann würde es VMA geben.
Was meinst du mit "Anspruch haben"? Gegenüber deinem Arbeitgeber sicher nicht.