Verpflegungsmehraufwand / Reisekosten im Außendienst?

2 Antworten

Dir stehen in beiden Fällen keinen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen.

die Verpflegungsmehraufwendungen sind nur ansetzbar, wenn die Abwesenheit mehr als 8 Stunden von der regelmäßigen Arbeitsstelle ist.

wenn also den ganzen Tag Kundenbesuche zu leisten wären, dann würde es VMA geben.

Was meinst du mit "Anspruch haben"? Gegenüber deinem Arbeitgeber sicher nicht.