Vermögenswirksame Leistungen während der Privatinsolvenz möglich?
Ich befinde mich im 3. Jahr meiner Privatinsolvenz. Mein kleiner Bausparvertrag , in den mein früherer Arbeitgeber die VWL eingezahlt hat wurde gekündigt und das angesparte Guthaben der Masse zugeführt . Am 17.12.2014 war nun der Schlusstermin meines Insolvenzverfahrens und ich warte jetzt noch auf den entsprechenden Beschluss das dass Verfahren beendet wurde und ich mich in der Wohlverhaltensperiode befinde . Wie sieht es da mit VWL aus ? Das ich von meinem pfändungsfreien Einkommen wieder sparen darf ist mir bewusst , aber darf auch mein neuer Arbeitgeber wieder VWL zahlen ?
2 Antworten
Okay , macht Sinn ! Danke :-)
Hallo,
wenn Dein Arbeitgeber zu den VWL einen Zuschuss gibt, dann hat das in der Wohlverhaltensphase einfach Gehaltscharakter, d.h. im schlimmsten Fall hättest Du bisher lt. Pfändungstabelle keine Abtretung an den Treuhänder leisten müssen und nun erhöht sich das Nettogehalt um diesen Betrag, z.B. 26 EUR. Bei einem Nettoeinkommen von z.B. 1.439,99 EUR würde sich das Nettoeinkommen nun auf 1465,99 erhöhen und lt. Pfändungstabelle würde der Treuhänder nun 21 EUR mehr bekommen.
Im Prinzip bezahlst Du den Arbeitgeberanteil damit selbst.
Viel Glück
Eigentlich wollte ich unter deiner Antwort einen Kommentar abgeben und sie als hilfreichste ( da auch einzige Antwort ) kennzeichnen . Stattdessen landete mein Kommentar unter Antwort und obendrauf habe ich das auch noch als hilfreichste Antwort deklariert 😳 Technik die begeistert , sorry ! Jedenfalls vielen Dank für deine Antwort 😝