Kann der neue Arbeitgeber wirklich eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III verlagen?

1 Antwort

Bei dem § 312 SGB III handelt es sich um die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit, nicht um eine Bescheinigung für den neuen Arbeitgeber.

Die Arbeitsbescheinigung benötigt die AfA um a) das ALG auszurechnen, b) um zu ermitteln, ob ein Eigenverschulden zur Arbeitslosigkeit geführt hat c) zu prüfen, ob ggf. eine Abfindung auf das ALG angerechnet werden muss usw. usw.

Ich würde Dir empfehlen, die Arbeitsbescheinigung ausfüllen oder erstellen zu lassen. Wenn es mit dem neuen Arbeitgeber nicht klappen sollte, musst Du sie nicht erst anfordern. Wobei ich Dir natürlich wünsche, dass der neue Job Spaß bringt und Du da bleiben kannst :-)))

Das sind auch nicht die Unterlagen für den neuen Arbeitgeber - also nicht die Einstellungsunterlagen - sondern alles, was Du von Deinem jetzigen Arbeitgeber zurück erhalten solltest.

Schiet. Ich hab' mich vertan und konnte nicht mehr rechtzeitig ändern. Also: Klar sind das die Unterlagen für den neuen Arbeitgeber aber die Arbeitsbescheinigung geht ihn definitiv nichts an!! Wird er in den meisten Fällen auch nicht sehen wollen. Wer Job-to-Job wechselt (also nicht zwischendurch arbeitslos wird) hat sie in der Regel sowieso nicht.