Vermögen um Wohnung zu bekommen?

6 Antworten

In Deutschland ist das Vermögen für einen Vermieter uninteressant, sondern das monatliche Einkommen; wie die Schweizer Vermieter das handhaben? Wahrscheinlich genauso !

Nein, bei der Verwaltung wird das anderst gehandhabt. Bei der Besichtigung habe ich nachgefragt und ihn über unsere Situation informiert. Seine Antwort war, dass es geht. Man muss es natürlich einfach anhand von Kontoauszügen oder Steuererklärung beweisen. Deshalb ist meine Frage nur wie hoch das Vermögen sein muss. Trotzdem Danke.

Das kann ganz alleine der Vermieter entscheiden.

Jeder Vermieter legt Wert auf regelmäßige und pünktliche Mietzahlungen, egal ob in der Schweiz oder anderswo. Wenn kein nachweisbares Einkommen vorhanden ist, wird es schwierig. Ich glaube nicht, dass da der Hinweis auf ein angebliches Vermögen ausreichend Ersatz bietet. Ob das wirklich besteht und ob es ausreichend liquide ist, kann der Vermieter nicht nachprüfen.

Gibt ja auch Menschen die Millionen erben und nicht Arbeiten gehen. Diese dürften ja demnach keine Wohnung bekommen. 

@SneakerHead384

Die hätten dann aber auch Einkommen aus diesem Vermögen was hier anscheinend nicht der Fall ist, wieso auch immer. Im übrigen beklagen immer wieder Selbständige und Gewerbetreibende, daß sie bei der Wohnungssuche schlechte Karten haben weil Gehaltsempfänger bevorzugt werden. Das bestätigt das Gesagte.

@AlfredFNeumann

Das Vermögen im Normalfall einkommen generiert ist richtig, hab ich vorhin auch schon angemerkt. Gut, da habe ich andere Erfahrungen gemacht, da hat selbst als Student ohne einkommen eine Bürgschaft der selbstständigen Eltern gereicht um eine Wohnung in guter Lage zu mieten. 

@SneakerHead384

Ich bin selber Vermieter und kann Dir sagen, daß Mietbürgschaften nicht das Papier wert sind auf dem sie geschrieben sind, jedenfalls wenn zugleich eine Barkaution gestellt wurde. Google mal "Übersicherung".

@AlfredFNeumann

Zum einen Vermiete ich selbst drei Immobilien, zwei Wohnungen und ein Einfamilienhaus, brauche also diesbezüglich nicht googlen, und zum anderen, es war nunmal so, deshalb brauche ich mit dir darüber nicht zu diskutieren. Am Ende ist das nämlich die Entscheidung der Wohnungsbaugesellschaft bzw des Eigentümers/ Vermieters.

Was nutzt dem Vermieter ein Vermögen eines möglichen Mieters auf dessen Konto?

Nichts, denn der Mieter kann das Geld ja einfach ausgeben und bietet keine Sicherheit.

Natürlich. Aber den Lohn kannst du auch einfach ausgeben. Ich spreche von einem etwas höherem Betrag. Dieser ist z. B. nicht so schnell ausgegeben wie ein Einkommen.
Und meine Frage ist lediglich wie hoch das Vermögen sein muss. Das es bei der Verwaltung akzeptiert wird, weiss ich.

@thoorsy

Und meine Frage ist lediglich wie hoch das Vermögen sein muss. Das es bei der Verwaltung akzeptiert wird, weiss ich.

Das kann Dir dann nur die Verwaltung sagen; wir jedenfalls nicht.

So hoch das man ein Leben lang oder zumindest einige Jahre die Miete davon zahlen kann und noch genug zum Leben übrig bleibt;-)

In D gibt es eine Faustregel Kosten der Wohnung x 3 pro Monat.