Vermieterpfandrecht, was heißt das genau?

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Das Vermieterpfandrecht wird in der Praxis recht selten angewendet. Dabei auch häufiger bei Gewerberaummietverträgen als bei Wohnungsmietverträgen.

Die Verwendung findet im Rahmen der sogenannten "Berliner Räumung" statt.

Um das zu erklären muss man erstmal erklären was eine Räumung ist:

Bei einer Räumung wird nach erfolgreicher Räumungsklage durch den Gerichtsvollzieher die Wohnung geräumt und alle Schlüssel an den Vermieter übergeben. Der Hausrat des Mieters wird in ein Möbellager verbracht und kann dort vom Mieter jederzeit wieder abgeholt werden, gegen Erstattung der Lagerkosten.

Bei der sogenannten "Berliner Räumung" wird der Gerichtsvollzieher nach betreten der Wohnung erstmal das Eigentum des Schuldners (Mieters) in Augenschein nehmen.

Und wird dann eine Pfändung vornehmen. In den meisten Fällen verbleiben die gepfändeten Gegenstände einfach in der Wohnung.

Was darf nicht gepfändet werden:

Dinge des täglichen Bedarfs (wobei dieser Begriff recht weit gefächert ist)

dazu gehören:

Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Elektroherd, Kühlschrank mit eingebautem Gefrierfach (Geschirrspülmaschine und Wäschetrockner sind pfändbar))

Fernseher soweit es kein Luxusmodel ist.

Computer (gehören heute zum täglichen Bedarf)

Spielekonsolen (unterliegen dem Pfändungsschutz wenn Kinder im Haushalt leben)

Fahrrad nur wenn es beruflich benötigt wird (Luxusmodell auch hier ausgenommen)

Für Autos, Motorräder und andere Fortbewegungsmittel gilt dasselbe.

Ich kann dir nur raten gehe lieber den Weg über Zahlungsklage oder Mahnbescheid kommt dich günstiger und ist nicht so aufwendig.

Vermieter pfändet das Inventar als Pfand eben---- ist bei Ladenräumen zum Beispiel üblich das der Mieter die im laden befindliche Ware wegen Mietrückstände pfändet damit er eine Absicherung hat für die Mietrückstände. Für eine Mietwohnung eher witzlos weil es ja Dinge gibt die nicht einmal der Gerichtsvollzieher pfänden darf da diese zum Mindestlebensstandard gehören. Zudem kann man das Zeug in quasi allen Fällen eh nicht verwerten und darf ggf auch noch die Entsorgung löhnen wenn der Mieter stiften geht. Wenn der Mieter erhebliche Mietrückstände hat kannst in erster Linie erstmal nur den Schaden begrenzen indem du dem fristlos kündigst.... und Mahnbescheid für die Rückstände !

Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den in die Mieträume eingebrachten Sachen des Mieters für die Forderungen aus dem Mietverhältnis (§§ 562 ff. BGB). Es gilt sowohl für gewerbliche als auch für Wohnraummietverhältnisse. Die nachfolgend zum Vermieterpfandrecht gemachten Aussagen gelten entsprechend auch für das Verpächterpfandrecht (§§ 581 Abs. 2 BGB).

http://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht

Im Ergebnis nichts. Es war vom historischen Gesetzgeber 1896 nett gemeint, aber 121 Jahre nach Inkrafttreten des BGB hat sich das Thema praktisch erledigt: Kaum ein Mieter hat überhaupt pfändbare Sachen in seiner Bude stehen und wenn doch wird er alles, was nicht sowieso dem § 811 ZPO unterfällt, schon rechtzeitig beiseite geschafft haben und um den Rückschaffungsanspruch aus § 562 b verwirklichen zu können, hättest du schon während des laufenden Mietverhältnisses einmal wöchent-lich durch die Bude rennen und Inventar aufnehmen müssen - völlig utopisch. Die sog. "Berliner Räumung" (§885 a ZPO) ist eigentlich eher eine "Nichträumung", denn der Vollstreckungsauftrag beschränkt sich auf die bloße Herausgabe der Bude mit allem, was darin ist, trotzdem hat der Mieter danach noch einen Monat Zeit, alles Unpfänd-bare rauszuholen. Außer Müll bleibt regelmäßig nichts zurück, ich habe sogar schon einmal einen toten Hund gefunden.

http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/raeumung/vermieterpfandrecht.html

Allerdings solltest Du Dir überlegen, ob Du den Mietrückstand nicht lieber durch einen gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen willst. Die Gerichtskosten halten sich bis zu einem Streitwert von ca. 900,-€ mit ca. 23,- € in Grenzen. Formulare bekommst Du im Schreibwarenhandel bzw. online.