Vermieterin will mich aus der Wohnung meiner Mutter werfen?
Ich bin vor 2 Monaten zusammen mit meiner Freundin übergangsweise zu meiner Mutter gezogen (zurück in die heimat). Die Vermieterin will nun das ich umgehend ausziehe da die Nachbarin oben (Schwester und Miteigentümer des Zweifamilienhauses) ständig Stress wegen nichts macht. Beim letzten streit hat sich rausgestellt das sie einen grundsätzlichen männerhass hat, egal was ich mache sie beschwert sich halt. Auch wenn ich nichts mache.
okay, nun zur frage.. welche rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche habe ich hier noch so lange wie möglich zu bleiben? Da ich aktuell arbeitslos bin, wegen dem Umzug, und meine Freundin erst im September ihre Ausbildung richtig anfangen kann, fehlen uns die finanziellen mittel sofort auszuziehen.
danke im voraus.
9 Antworten
Anders wie hier teilweise fälschlicherweise agumentiert, kann 573 a BGB nicht zur Anwendung kommen, da die Vermieterin nicht im Zweifamilienhaus wohnt.
Außerdem: Der Zuzug des Sohnes bedarf keiner Erlaubnis, das ist also kein Kündigungsgrund.
Zur Zeit sehe ich weder für eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung des Mietvertrages seitens der Vermieterin einen berechtigten Grund.
Noch: Die Vermieterin hatte dem Zuzug des Sohnes samt Freundin zugestimmt, deswegen wohl auch die Miete und die Betriebskosten erhöht.
Danke! :)
Geh doch am besten zu einem Mieterverein. Dort wirst du fachlich zuverlässige Auskunft bekommen, auf die du dann auch sicher bauen kannst.
Deine Mutter hat das gesetzliche Recht, dich als ihr Kind ohne Erlaubnis/Zustimmung in ihre Wohnung aufzunehmen. Du musst nicht im Mietvertrag stehen, du hast kein Mietverhältnis.
Grundsätzlich hat deine Mutter das Recht dich mit in der Wohnung aufzunehmen. Inkl freundin, solange die wohnung dadurch sich überbelegt ist.
Die Vermieterin kann deiner Mutter nicht einfach zwingen das sie dich rauswirft . Ggf können die Nebenkosten(-Vorauszahlung) erhöht werden
Deine Vermieterin wohnt nicht mit im Haus? Man muss nur aufpassen, dass die nicht insgesamt den Mietvertrag mit deiner Mutter kündigen kann.
Die Vermieterin hatte zugestimmt. Mietpreis und Nebenkosten wurden auch erhöht. Wir haben da mit offenen Karten gespielt, sie kennt die Situation. Die Vermieterin selber wohnt nicht mit im Haus.
Dann ist die Sache ziemlich eindeutig. Sie müsste den Mietvertrag kündigen. Dafür braucht sie idr einen Kündigungsgrund. Der könnte unter Umständen darin liegen das der Hausfrieden durch euch nachhaltig gestört wird. Aber so wie du schreibst liegt das Problem ja eher bei der Nachbarin
ein Streitgrund war das Rauchen, da hatten wir uns aber geeinigt das ich oder wir vorne zur Haustür rausgehen da stört es sie nicht. Thema war erledigt. Jetzt vor kurzem bin ich dumm über die Stufe vor der Eingangstür gestolpert und mit der Hand durch das Glas, die Haftpflicht übernimmt das, allerdings behauptet sie eben das war absicht.. und jetzt das nächste, es hat sich ein Nachbar beschwert wo ich mein auto parke. Allerdings stehe ich auf öffentlicher Straße, mache keine Einfahrt zu oder sonst irgendwas. Das ist pure Schikane..
Na endlich, einer der durchsieht!
Der Vermieter einer Wohnung innerhalb eines Zweifamilienhauses hat ein erleichtertes Kündigungsrecht. § 573a Abs. 1 S. ... Dies bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis entgegen dem Regelfall des § 573 BGB, der ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraussetzt, grundlos kündigen kann.
Nur wenn der Vermieter dort selbst auch wohnt. Hatte ich nach gefragt, aber keine Antwort drauf bekommen
Die Antwort steht in der Frage beschrieben:
die Nachbarin oben (Schwester und Miteigentümer des Zweifamilienhauses)
Die Nachbarin und Miteigentümerin macht Stress. Ich tippe/hoffe mal auf Teileigentuhm/Eigentumswohnungen.
Und deshalb will die Vermieterin das er auszieht. Sind für mich zwei verschiedene Leute. Sonst wäre der Mietvertrag gar nich erst angepasst worden
Miteigentümerin eines Zweifamilienhauses(!) - nicht einer Eigentumswohnung und schon gar nicht Teileigentum; von einem Gewerbe ist da nirgendwo die Rede!
Von einem Gewerbe habe ich nichts geschrieben. Die gebeten Eigentumsstrucktur kennen wir nicht. Sind alles Mutmaßungen
Er/sie wohnt nicht im selben Haus. Damit hat sich 573a BGB erledigt.
Nachbarin oben (Schwester und Miteigentümer des Zweifamilienhauses)
Liest sich aber ein wenig anders in der Fragestellung!?!
Auf meine Antwort habe ich auch solche Antworten bekommen - hatte meine Antwort halt geschrieben als noch keine Infos dabei waren.
Denn in der Frage stand nichts davon das sie die Miet- & Nebenkosten erhöht haben. Weil ich meinte dadurch gibt es ja einen Grund weshalb man ihnen kündigen könnte.
Ich bin vor 2 Monaten zusammen mit meiner Freundin übergangsweise zu meiner Mutter gezogen
Habt ihr da den Vermieter um Erlaubnis gebeten? Das wäre dann eine Art Untervermietung und da braucht ihr die Zustimmung des Vermieters.
Ja die Vermieterin wusste es, schau in meinem Kommentar bei Stefan :)
🤨 Was du nicht sagst! Untervermietung setzt voraus, dass ein Mietverhältnis besteht und daraus entsprechende Einnahmen fliessen.
Nein, es ist keine Untervermietung. Er wohnt lediglich mit seiner Freundin bei seiner Mutter und diese zählt entsprechend mehr Miete und Nebenkosten. Das ist schon alles.
Wenn eine 3. Person, die nicht Hauptvertragspartner ist und auch nicht mit dem Hauptmieter verwandt ist, in der Wohnung wohnt, nennt man das Untervermietung...
Das sehe ich so nicht, das wäre nur der Fall, wenn die Freundin Miete zahlen würde. Außerdem hat die Vermieterin den Zuzug auch der Freundin genehmigt und in diesem Zug die Miete und die Betriebskosten erhöht.
Ich meine, wenn die Wohnung 30 M² groß ist kann sie oder wenn Du Dich Anderen gegenüber schlecht verhälst ( die Nachbarin muss es beweisen) kann sie das. Vorübergehend ( 1-3 Monate) muss sie das aber dulden (Besuch).
Prinzipiell ja danke. Aber hier hat sich auch ohne das ein ziemlich klarer Konsens in den Antworten gebildet. Sie müsste wenn dann die ganze Wohnung kündigen. Ich bin ja auf der Suche aber das ist in der aktuellen Situation eben nicht so einfach.