Vermieterin will mich aus der Wohnung meiner Mutter werfen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anders wie hier teilweise fälschlicherweise agumentiert, kann 573 a BGB nicht zur Anwendung kommen, da die Vermieterin nicht im Zweifamilienhaus wohnt.

Außerdem: Der Zuzug des Sohnes bedarf keiner Erlaubnis, das ist also kein Kündigungsgrund.

Zur Zeit sehe ich weder für eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung des Mietvertrages seitens der Vermieterin einen berechtigten Grund.

Noch: Die Vermieterin hatte dem Zuzug des Sohnes samt Freundin zugestimmt, deswegen wohl auch die Miete und die Betriebskosten erhöht.

BaschDii 
Fragesteller
 03.05.2021, 16:03

Danke! :)

Geh doch am besten zu einem Mieterverein. Dort wirst du fachlich zuverlässige Auskunft bekommen, auf die du dann auch sicher bauen kannst.

BaschDii 
Fragesteller
 30.04.2021, 18:07

Prinzipiell ja danke. Aber hier hat sich auch ohne das ein ziemlich klarer Konsens in den Antworten gebildet. Sie müsste wenn dann die ganze Wohnung kündigen. Ich bin ja auf der Suche aber das ist in der aktuellen Situation eben nicht so einfach.

albatros  01.05.2021, 02:25
@BaschDii

Deine Mutter hat das gesetzliche Recht, dich als ihr Kind ohne Erlaubnis/Zustimmung in ihre Wohnung aufzunehmen. Du musst nicht im Mietvertrag stehen, du hast kein Mietverhältnis.

Grundsätzlich hat deine Mutter das Recht dich mit in der Wohnung aufzunehmen. Inkl freundin, solange die wohnung dadurch sich überbelegt ist.

Die Vermieterin kann deiner Mutter nicht einfach zwingen das sie dich rauswirft . Ggf können die Nebenkosten(-Vorauszahlung) erhöht werden

Deine Vermieterin wohnt nicht mit im Haus? Man muss nur aufpassen, dass die nicht insgesamt den Mietvertrag mit deiner Mutter kündigen kann.

BaschDii 
Fragesteller
 30.04.2021, 15:41

Die Vermieterin hatte zugestimmt. Mietpreis und Nebenkosten wurden auch erhöht. Wir haben da mit offenen Karten gespielt, sie kennt die Situation. Die Vermieterin selber wohnt nicht mit im Haus.

Stefan1248  30.04.2021, 15:43
@BaschDii

Dann ist die Sache ziemlich eindeutig. Sie müsste den Mietvertrag kündigen. Dafür braucht sie idr einen Kündigungsgrund. Der könnte unter Umständen darin liegen das der Hausfrieden durch euch nachhaltig gestört wird. Aber so wie du schreibst liegt das Problem ja eher bei der Nachbarin

BaschDii 
Fragesteller
 30.04.2021, 15:46
@Stefan1248

ein Streitgrund war das Rauchen, da hatten wir uns aber geeinigt das ich oder wir vorne zur Haustür rausgehen da stört es sie nicht. Thema war erledigt. Jetzt vor kurzem bin ich dumm über die Stufe vor der Eingangstür gestolpert und mit der Hand durch das Glas, die Haftpflicht übernimmt das, allerdings behauptet sie eben das war absicht.. und jetzt das nächste, es hat sich ein Nachbar beschwert wo ich mein auto parke. Allerdings stehe ich auf öffentlicher Straße, mache keine Einfahrt zu oder sonst irgendwas. Das ist pure Schikane..

albatros  01.05.2021, 02:22
@Stefan1248

Na endlich, einer der durchsieht!

schelm1  30.04.2021, 15:58

Der Vermieter einer Wohnung innerhalb eines Zweifamilienhauses hat ein erleichtertes Kündigungsrecht. § 573a Abs. 1 S. ... Dies bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis entgegen dem Regelfall des § 573 BGB, der ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraussetzt, grundlos kündigen kann.

Stefan1248  30.04.2021, 16:39
@schelm1

Nur wenn der Vermieter dort selbst auch wohnt. Hatte ich nach gefragt, aber keine Antwort drauf bekommen

schelm1  30.04.2021, 17:37
@Stefan1248

Die Antwort steht in der Frage beschrieben:

die Nachbarin oben (Schwester und Miteigentümer des Zweifamilienhauses) 
Stefan1248  30.04.2021, 18:45
@schelm1

Die Nachbarin und Miteigentümerin macht Stress. Ich tippe/hoffe mal auf Teileigentuhm/Eigentumswohnungen.

Und deshalb will die Vermieterin das er auszieht. Sind für mich zwei verschiedene Leute. Sonst wäre der Mietvertrag gar nich erst angepasst worden

schelm1  30.04.2021, 18:50
@Stefan1248

Miteigentümerin eines Zweifamilienhauses(!) - nicht einer Eigentumswohnung und schon gar nicht Teileigentum; von einem Gewerbe ist da nirgendwo die Rede!

Stefan1248  30.04.2021, 18:55
@schelm1

Von einem Gewerbe habe ich nichts geschrieben. Die gebeten Eigentumsstrucktur kennen wir nicht. Sind alles Mutmaßungen

albatros  01.05.2021, 02:23
@Stefan1248

Er/sie wohnt nicht im selben Haus. Damit hat sich 573a BGB erledigt.

schelm1  01.05.2021, 11:19
@albatros

Nachbarin oben (Schwester und Miteigentümer des Zweifamilienhauses)  

Liest sich aber ein wenig anders in der Fragestellung!?!

evoli0402  01.05.2021, 20:35
@schelm1

Auf meine Antwort habe ich auch solche Antworten bekommen - hatte meine Antwort halt geschrieben als noch keine Infos dabei waren.
Denn in der Frage stand nichts davon das sie die Miet- & Nebenkosten erhöht haben. Weil ich meinte dadurch gibt es ja einen Grund weshalb man ihnen kündigen könnte.

Ich bin vor 2 Monaten zusammen mit meiner Freundin übergangsweise zu meiner Mutter gezogen

Habt ihr da den Vermieter um Erlaubnis gebeten? Das wäre dann eine Art Untervermietung und da braucht ihr die Zustimmung des Vermieters.

BaschDii 
Fragesteller
 30.04.2021, 15:42

Ja die Vermieterin wusste es, schau in meinem Kommentar bei Stefan :)

Sterntaler927  30.04.2021, 16:24
@BaschDii

🤨 Was du nicht sagst! Untervermietung setzt voraus, dass ein Mietverhältnis besteht und daraus entsprechende Einnahmen fliessen.

Sterntaler927  30.04.2021, 15:57

Nein, es ist keine Untervermietung. Er wohnt lediglich mit seiner Freundin bei seiner Mutter und diese zählt entsprechend mehr Miete und Nebenkosten. Das ist schon alles.

Truemmerliese02  30.04.2021, 15:59
@Sterntaler927

Wenn eine 3. Person, die nicht Hauptvertragspartner ist und auch nicht mit dem Hauptmieter verwandt ist, in der Wohnung wohnt, nennt man das Untervermietung...

albatros  01.05.2021, 02:28
@Truemmerliese02

Das sehe ich so nicht, das wäre nur der Fall, wenn die Freundin Miete zahlen würde. Außerdem hat die Vermieterin den Zuzug auch der Freundin genehmigt und in diesem Zug die Miete und die Betriebskosten erhöht.

Ich meine, wenn die Wohnung 30 M² groß ist kann sie oder wenn Du Dich Anderen gegenüber schlecht verhälst ( die Nachbarin muss es beweisen) kann sie das. Vorübergehend ( 1-3 Monate) muss sie das aber dulden (Besuch).