Zweite Katze trotz Verbot der Vermieterin?

4 Antworten

Dein Vermieter hat die Katzenhaltung nachvollziehbar abgelehnt.

Meine "Freigänger" würden aber meinen eingezäunten Garten nicht verlassen (Leine),

Und dann in den Garten kacken, welcher immer noch Eigentum des Vermieters ist? Das muss dein Vermieter nicht hinnehmen. Die Begründung erscheint mir durchaus nachvollziehbar.

Holst du dir nun die Katzen ohne die Zustimmung deines Vermieters, wird er dich abmahnen und auffordern, die Katzen wieder abzuschaffen. Tust du das nicht, hat er die Möglichkeit dir auch fristlos zu kündigen.

Wenn im Mietvertrag steht, dass du um Genehmigung eines Haustiers einkommen musst, kannst du dich nicht einfach darüber hinweg setzen, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird.

Der Vermieter hat ja auch eine nachvollziehbare Begründung geliefert.

Der Vermieter kann dich abmahnen und anschließend den Vertrag kündigen.

Ohne diese Zusage, hättest du dem Tierschutzverein gar keine verbindliche Auskunft geben dürfen.

Du kennst den Standpunkt deiner Vermieterin! Daran hast du dich zu  halten. Wenn du trotzdem beim Katzenschutz schon  zugesagt hat, ist das dein Problem. Du wußtest, dass du keine Erlaubnis hast, zwei Katzen zu halten. Tust du es dennoch, riskierst du eine Kündigung!