Vermieter zahlt Kaution nicht zurück und will Schadensersatz

4 Antworten

Nun habe ich Oktober letzten Jahres den Mieterschutzbund aufgrund der noch fehlenden Kaution wieder eingeschaltet und meine Vermieter einen Rechtsanwalt konsultiert welcher mir nun einige Forderungen unterbreitete laut welchen ich dort Schimmel verursacht hätte, und unaufgeführte Schäden hinterlassen hätte durch welche sich eine Aufrechnung von knapp 300€ auf die 400€ Kaution ergibt, die ich nun begleichen soll. Meine Frage ist jetzt: Geht das ?

Der Vermieter kann darf Dir dafür von der Kaution nichts abziehen.

  1. Müsste er beweisen, dass Du die Schuld an der Schimmelbildung trägst.

  2. Er hätte Dir eine Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung setzen müssen und Dir Gegelenheit geben müssen den Mangel zu beheben, wenn dieses nicht gemacht wurde, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Also ab zum Mieterbund

MfG

Johnnymcmuff

Wurde denn der Schimmel während deiner Mietzeit entfernt? Und was stand im Übergabprotokoll? Im Grunde genommen schreiben Anwälte oft ne Menge Zeugs, einfach nur, um Leute einzuschüchtern. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Unser Anwalt nahm diese Argumente, es gab Gegenargumente und es verpuffte in der Luft. Also im Grund genommen solltest du auf das mängelfreie Übergabeprotokoll pochen und auf die Bemängelung des Schimmels während deiner Mietzeit.

Was steht denn im Übergabeprotokoll drin zur Problematik Schimmel?

Grundsätzlich hat sich der Vermieter zu viel Zeit gelassen. Er hatte 6 Monate, gerechnet ab Rückgabe der Wohnung an ihn, Zeit zu prüfen, ob er Schadenersatzansprüche hat. Binnen dieser Frist hätte er diese, wenn überhaupt gegeben, geltend machen müssen. Hat er aber nicht. Demnach ist jetzt die Forderung verfristet und deshalb nicht mehr fällig.

Da ja seinerzeit der Vermieter auf seine Kosten den Schimmel beseitigen ließ, weil du wohl nicht den Schimmel verursacht hast, kann er jetzt nicht plötzlich Schadenersatz fordern. Auch müsste er eine Rechnung vorlegen. Auch erfolgte die Übergabe mangelfrei.

Bezahlen muss immer derjenige, der den Schimmel verursacht hat. Entweder es wurde ein Baumangel gefunden, dann geht die Sache mit dem Vermieter heim, oder es ist ein Lüftungsmangel, dann ist es Sache des Mieters. In meiner Praxis sind es zu ca. 90% Lüftungsmängel.