Vermieter hat bei Mietvertragsunterzeichnung Schimmel verschwiegen. Muss er mir die befallenen Möbel ersetzen oder Schadensersatz zahlen?

7 Antworten

Hier kommst du ohne Anwalt nicht mehr weiter! Sofern dir die Mittel für einen Anwalt fehlen, informier dich über Prozeßkostenhilfe. Hilfreich wäre auch der Vormieter als Zeuge.

Wenn es sich unbestreitbar um einen Baumangel handelt, muss der Vermieter den entstandenen Schaden ersetzen. Beim Schmerzensgeld bin ich nicht sicher.

Auch eine neu renovierte Wohnung kann nach Wochen und Monaten schimmeln, wenn das Wohnverhalten, das richtige Lüften und Heizen, nicht stimmt. Daher müssen Sie auch Ihr eigenes Verhalten überdenken. In einer 1 Zimmer Wohnung, wo gekocht und nah geduscht oder gebadet wird, ist besonderes Augenmerk auf regelmäßiges Lüften zu richten. Haben Sie wirklich alles richtig gemacht, z.B. Stoßlüften 2 x täglich oder lediglich nur Fenster auf Kipp? Ist das Bad richtig entlüftet worden? Stehen Türen überwiegend offen, z.B. zum Bad? Gibt es viele Pflanzen in der 1 Zimmer Wohnung? Das alles erhöht die Luftfeuchtigkeit.

Der V. hat deinen Verdacht bestätigt und sich schuldig bekannt. Du darfst deshalb die Wohnung bei diesem wohl erheblichen Schimmelbefall fristlos kündigen ( in der Begründung unbedingt die außerordentliche Gesundheitsgefährdung als Begründung anführen) und darüber hinaus voll umfänglichen Schadenersatz fordern. Wenn er sprenzel macht, Anwalt hinzuziehen.

Das solltest Du mit einem Anwalt besprechen....auch wenn es Geld kostet (normalerweise bist Du ja im Recht, Deiner Beschreibung nach). Denn der weiß, wie vorzugehen und was zu beachten ist...