Darf ich mein Holzhaus auf Balkon streichen oder nicht?

5 Antworten

Der Holzschuppen ist Bestandteil der Mietsache, wenn nicht, dann soll der Vermieter den Holzschuppen sofort entfernen. Das Streichen von Holzteilen außerhalb der Wohnung ist Vermietersache. Du hast damit nichts zu tun. Halte dich daher an die Weisung des Vermieters, sonst fängst du noch eine Abmahnung extra obendrauf, der eine Kündigung folgen könnte.

Die Mietsache darfst Du während der Dauer des Mietverhältnisses farblich gestalten wie Du willst. Aber nur innen.

Das Streichen des Holzhauses von außen wäre, sofern notwendig, Sache des Vermieters gewesen.

Wohnung und/oder Terrasse, falls mit gemietet, darf der Vermieter ohne Deine Zustimmung natürlich nicht betreten.

Jetzt schrieb mir mein Vermieter soll es bis zum 04.01.16 weiß streichen
sonst macht er es und stellt es mir in rechnung.... Darf er das????

Darf er. Denn Du hast sein Eigentum "beschädigt".

Jetzt schrieb mein Vermieter ich soll es wieder weiß streichen weil ich
die Fassaden Farbe nicht ändern darf.... Aber es ist doch keine
Fassade...

Er meint die farbliche Außerdarstellung - und da darf er einen Anstrich seiner (geduldeten) Aufbauten vorschreiben, der zu der weißen Fassade passt.

Außerdem sind die Balkone hinten raus also hinter dem Haus.

Spielt keine Rolle. Auch dort kann man den "Schandfleck" offenbar sehen.

Jetzt schrieb mir mein Vermieter soll es bis zum 04.01.16 weiß streichen
sonst macht er es und stellt es mir in rechnung.... Darf er das????

Ja: Eine Mängelbeseitigungsverlangen mit einer angemessenen Fristsetzung von 10 Tagen ist zulässig wie eine angekündigte Ersatzvornahme auf deinen Kosten auch :-)

Vorallem darf er ohne mein Einverständnis meine whg oder Balkon betreten????

Ja, wenn du deiner Duldungspflicht der Erhaltungsmassnahme i. S. d. § 555a I BGB nicht freiwillig nachkämst, darf er die durch Gerichtsbeschluss auf deine Kosten herbeiführen und damit jederzeit für die erforderlichen Arbeiten von Außen auf deinen Balkon gelangen.

Es ist dein Geld, was du mit dieser Weigerungshaltung verbrennst. Und deine Wohnung, die du nach fruchtloser Abmahnung wg. Verletzungen deiner Mietvertragsobliegenheiten demnächst gekündigt bekämst.

G imager761

es ist nun wohl doch nicht DEIN Holzhaus sondern das Holzhaus des Vermieters. Damit gehört es wahrscheinlich zu der Wohnung, die Du gemietet hast. Du darfst in der Wohnung die Tapete streichen (wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist), auf garkeinen Fall darfst Du ohne vorheriges Einholen der Erlaubnis des Vermieters einfach "sein" Holzhaus anpinseln. Also folge seinen Anweisungen und entschuldige Dich bei ihm.

Du hast kein Holzhaus, das gehört dem VM . Dieser kann selbstverständlich über sein Eigentum verfügen. Auch kann er in seine Wohnung nach Ankündigung, sein Holzhaus  streichen und dir die Sache in Rechnung stellen..