Mietminderung wegen Einsicht in die Wohnung durch nachträglich eingebauten Nachbarbalkon?

5 Antworten

Ich denke, dass dein Fall in etwa mit dem zu vergleichen ist, den das Landgericht Berlin entschieden hat.

Kann ein Nachbar nach Errichtung eines Neubaus in die Räumlichkeiten eines Mieters schauen, so kann eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt sein, wenn der Mieter nicht mit einem solchen Neubau rechnen musste. Siehe hier: www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-34400_10-Prozent-Mietminderung-wegen-Einblick-in-BadezimmerSchlafzimmer-und-Wohnzimmer-nach-Errichtung-eines-Neubaus.news13345.htm

Passt in dem Fall aber nicht, da es hier kein Neubau ist, sonderlich lediglich ein Umbau. Ich verstehe auch nicht, ob es eine Rolle spielt, ob der Nachbar vom Balkon oder aus dem Fenster in das Nachbarhaus schauen kann.

Hier wird wohl eher keine Mietminderung in Frage kommen.

Zum Einen entsteht dir nicht wirklich ein Nachteil. Die Wohnung ist nach wie vor genauso nutzbar, wie sie es immer war.

Weiter ist mit einem Umbau des Nachbargebäudes immer zu rechnen. Da bei euch die Balkone angebracht wurden, war damit zu rechnen, dass die Nachbarhäuser im Zuge der fortschreitenden Sanierung ebenfalls mit Balkonen ausgestattet werden.

Schafft euch Gardinen an, dann kann auch keiner bei euch reinschauen. Das ist Genehmigungspflichtig. Warum Miete mindern?? Ihr müsst da nicht gefragt werden, warum auch??

Gardinen? Nein, ein Recht auf Mietminderung hast du nicht.

sind denn deine Fenster komplett frei so das man da quer durch die Wohnung schauen kann ? keine Gardinen , Jalousien oder irgendwelchen Sichtschutz ?