Vermieter wird bei Wohnungsübergabe handgreiflich?

kapundkappa  23.04.2021, 08:05

Was sagt der Mieterverbund?

sachsenland200 
Fragesteller
 23.04.2021, 08:26

Schwierig... sie braucht auf alle Fälle das Übergabeprotokoll wir sollen eine Frist setzen, sollte er da nicht erscheinen selber ablesen und durch Zeugen belegen.


Frank363  23.04.2021, 08:09

Was haben die Polizisten gesagt, wie geht es jetzt weiter?

sachsenland200 
Fragesteller
 23.04.2021, 08:26

Wird bearbeitet.... aber wie alles dauert dies natürlich...

7 Antworten

Vermutlich endet der Mietvertrag am 30.04.2021. Daher wäre eine Herausgabe der Mietwohnung durch den Mieter an den Vermieter frühestens am 3.5.21 notwendig, also genug Zeit, die Mängel zu beseitigen. Fraglich ist allerdings, ob nach Mietvertrag diese Mängel überhaupt zu beseitigen sind. Besenreine Übernahme ---> besenreine Rückgabe?

Ansonsten gilt für die Rückgabe: Fotos anfertigen, breitschultrige Zeugen mitnehmen, Protokoll vorbereiten > 2 Exemplare mit Blaupapier, Unterschrift der Zeugen und des Bevollmächtigten, Vollmacht der Mieterin in 2 Ausfertigungen, Aufforderung an den Vermieter zur Übernahme der Wohnung 3.5.09:00h nachweisbar in den Briefkasten des Vermieters rechtzeitig <mit Unterschrift der Zeugen einwerfen oder per Post Einwurfeinschreiben senden. Vermieter kommt nicht zur Übernahme oder unterschreibt nicht das Protokoll, dann Schlüssel und bezeugtes 2. Protokoll in den Briefkasten oder per Post wie vor .

Erklärung vorbereiten, dass sich keine Wohnungs/Haus/Zimmer/Kellerschlüssel mehr im Besitz des Mieterin befinden. Alle Zählerstände E/Wasser/Gas ablesen und fotografieren.

Schließlich: Die Wohngeldstelle braucht nur ein Übergabeprotokoll, wenn der Mietbeginn in der neuen Wohnung stattgefunden hat. Das Ende des aktuellen MV geht aus der Kündigung hervor.

Sie muss nicht dabei sein...du kannst auch mit einer Vollmacht das Ganze erledigen...

sachsenland200 
Fragesteller
 23.04.2021, 08:24

Ok danke

Sie hat kein Wohnungsübergabeprotokoll erhalten, dass sie aber dringend für die Wohngeldstelle benötigt.

Kein Vermieter ist verpflichtet, ein Übergabeprotokoll auszustellen, bzw. zu unterschreiben. Mieter übrigens auch nicht. Rein praktisch ist das vor allem dann nicht möglich, wenn es Meinungsunterschiede über den Zustand einer Wohnung gibt.

Was aber immer möglich ist: Den Zustand einer Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Zeugen festzustellen, ggf. auch noch dokumentierende Bilder machen und, die Zähler abzulesen und die Schlüssel sicher in den Verfügungsbereich des Vermieters zu bringen. 

Wenn die Wohngeldstelle damit nicht einverstanden ist, ist das nicht in Ordnung und unter den gegebenen Umständen auch gar nicht zumutbar.

Im Gegenteil der Vermieter zog während des Gespräches seinen Handschuh an und knallte meiner Freundin ins Gesicht! 

Wenigstens zog er einen Handschuh an, sonst wäre es noch schlimmer.

Meine Freundin nahm die Schlüssel wieder mit und erstatte bei der Polizei-Anzeige wegen Beleidigung und Körperverletzung.

Genau richtig gemacht.

Die Frage ist jetzt.... Muss Sie sich mit Ihm wirklich nochmals treffen (da wäre ich dann dabei)

Nein, natürlich nicht! Sie hat bestimmt ein Trauma davon getragen, das sicher nicht dadurch besser wird, dass sie dem Typen noch einmal unter ähnlichen Umständen unter die Augen tritt.

reicht es nach Reinigung der Sockelleisten das Übergabeprotokoll inkl. Zeugen auszufüllen und den Schlüssel in den Briefkasten zu hauen?

Genau so! Aber nicht hauen, sondern ordentlich. Man will sich doch von dem gezeigten Niveau des Vermieters etwas abheben, oder nicht?

Der Mieterverbund ist bereits auch eingeschalten.

Was soll der machen? Er könnte allenfalls einen Tipp geben, wer als Zeuge bei der Übergabe mitgehen könnte.

Was die festgestellten Mängel anbelangt:

War Deine Freundin überhaupt zum Streichen verpflichtet?

Farbrückstände an Sockelleisten sind immer eine Sauerei. Die müssen natürlich weg, egal ob die Freundin streichen musste oder nicht. Aber das dürfte wohl das Wenigste sein, oder?

Wenn sie wirklich zum Streichen verpflichtet war, muss das natürlich ordentlich gemacht werden (mittlere fachmännische Qualität). Inwieweit die Farbunterschiede aber tatsächlich einen Mangel darstellen, kann wiederum nur ein Fachmann beurteilen. Deshalb sollte ein Zeuge, idealerweise ein Maler oder Malermeister sein oder jemand, der sich gut damit auskennt. Falls es später noch vor Gericht geht, würden die Chancen dadurch enorm steigen, wenn es um die nachträgliche Beurteilung geht.

Ansonsten: Egal, ob die Freundin zum Streichen verpflichtet war oder nicht, würde ich die Wände an ihrer Stelle nicht mehr anrühren. Schlimmstenfalls muss der Vermieter selbst die ganze Wohnung nochmal streichen, aber unter den gegebenen Umständen ist es einfach nicht mehr zumutbar und das Ergebnis ihrer Arbeit und die nachfolgende Beurteilung durch den Vermieter nicht absehbar. Was, wenn er wieder was auszusetzen hat?

Am Ende wird es schon aufgrund des anstehenden Prozesses wegen der Körperverletzung darauf hinaus laufen, dass der Vermieter möglichst viel von der Kaution einbehalten will und Deine Freundin ggf. auf Rückzahlung klagen muss und das könnte auch passieren, wenn sie jetzt noch mal in Farbe und Arbeit investiert, weil der Vermieter meint, dass das Ergebnis immer noch nicht gut genug ist. Dann soll er lieber selber streichen und dann kann immer noch darüber gestritten werden, ob das überhaupt notwendig war, also ob er das überhaupt verlangen konnte und wenn ja, ob der jetzige Zustand nicht schon ausgereicht hätte. Maler, Malermeister, Architekt, Immobilienfachmann etc. als Zeuge wäre schon ideal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

sie soll dort nicht mehr hingehen, Du auch nicht. Nehmt einen guten Bekannten, dem Ihr vertraut , mit einer entsprechenden Vollmacht, der auch die Schlüssel persönlich dort abgibt

Ist nur der Vermieter und die Mieterin in der Wohnung gewesen?

War die Mierterin beim Arzt? Krankgeschrieben?

Es ist für die Mieterin unzumutbar sich mit dem Vermieter nochmal zu treffen.

Am besten ist es Fotos zu machen, nötigenfalls etwas verändern/verbessern.

Die Schlüsselübergabe kann auch per Post - Einschreiben - oder mit Zeugen mit Einwurf in den Briefkasten erfolgen.

Was ist mit der Kaution? Die behält der Vermieter ein, wenn es nicht nach seinen Wünschen geht.

Gegenüber den Wohnungsamt kann man keine Angaben durch Protokoll machen, wenn man keins hat. Am besten selbst schreiben und den Vermieter bitten das Übergabesprotokoll zu unterschreiben. Die eigene Unterschrift setzt man erst daraunter, wenn die Unterschrift des Vermieters drauf ist.

Warum fragst Du hier, wenn Du den Mieterbund schon gesprochen hast?

sachsenland200 
Fragesteller
 23.04.2021, 08:27

Sie geht heute zum Arzt und lässt sich für gestern / heute krank schreiben, da danach nicht an Arbeiten zu denken war.