Vermieter verlangt, dass ich die Wände streiche nach meinem Auszug?
Folgendes Problem: Ich wohne seit ca. 3,5 Jahren in einer 1 Zimmer Wohnung und bin jetzt umgezogen. Im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll steht drin, dass ich die Wohnung besenrein hinterlassen muss. Mein Vermieter verlangt aber von mir, dass ich entweder selber die Wände streiche, oder mich bei den Kosten eines Malers beteilige.
Seine Begründung ist: Die Wände sind für 3,5 Jahre überdurchschnittlich abgenutzt und dreckig, zudem sind zu viele Dübellöcher vorhanden (20 Dübellöcher auf 33qm davon keine in Fließen, Wände hab ich alle Weiß gelassen also keine knalligen Farben).
Meine Antwort darauf war: Ich spachtel die Dübellöcher zu und dann kann der Nachmieter/die Nachmieterin streichen so wie ich es auch getan habe, als ich eingezogen bin.
Ihm passt das aber nicht und besteht weiterhin darauf, dass ich mich an den kosten beteilige und den Maler während meiner Mietzeit die Wohnung streichen lassen soll. Die Wohnung steht schon weitestgehend leer weil ich schon in der neuen Wohnung wohne.
Jetzt zu meiner Frage: Ist sowas rechtens bzw. das richtige Verhalten von ihm? Und was könnte ich tun, wenn ich meine Kaution nicht vollständig zurückbekomme und er sich weigert mir diese auszubezahlen aus dem vorher genannten Grund? Kann ich mich auf irgendwelche Gesetzte beziehen, die sagen, dass ich das nicht muss? Hattet Ihr schonmal so ein Problem und wie ist es ausgegagen?
Freue mich schoon über Antworten.
10 Antworten
Du hast die Wohnung unrenoviert übernommen und entsprechend ist im MV richtigerweise die Rückgabe "besenrein" vereinbart. Das heißt, lediglich Spinnweben und eigene Einbauten sowie Dübel sind zu entfernen, Fenster nicht zu putzen. Dübellöcher sind nicht zu verschließen. Wohnung grob (besenrein) gereinigt.
Darüber hinaus gestellte jetzige Forderungen sind unwirksam / unrechtmäßig.
Mit der Kaution dürfen nur unstrittige Forderungen aufgerechnet werden.
Spätestens nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung ist die Rückzahlung der Kaution fällig. Sollten in Vorjahren Nachzahlungen aus BK-Abrechnungen erforderlich gewesen sein, darf ein angemessener Teil für die ausstehende Abrechnung zurückbehalten werden.
Ich würde den Vertrag nochmal genau durchschauen, ob dort nicht irgendwo etwas zu Schönheitsreparaturen erwähnt ist (auch im laufenden Mietverhältnis kann das verlangt werden, sofern notwendig).
Wenn nicht, sind auch keine Malerarbeiten notwendig.
Wie wurde die Wohnung damals übergeben? Renoviert?
P.S.: Dübellöcher solltest Du dann auch nicht verschließen. Erfahrungsgemäß richten die meisten Mieter damit mehr Schäden an, als Nutzen. Das könnte dir dann gegen den Karren fahren.
Im Mietgesetz steht drin, dass Arbeiten FACHGERECHT ausgeführt werden müssen, also kannst Du die Wände selber streichen, falls nötig.
Ein Laie streicht die Wände fachgerecht.
Das schaffen nicht mal 1% der Maler.
Witz des Tages
Sorry, aber es gibt kein Mietgesetz und auch im BGB steht nichts über die Qualität von Malerarbeiten.
Theoretisch kann man sich auf den § 243 BGB berufen und da steht nur was von "mittlerer Art und Güte"
"In vielen Mietverträgen steht, dass Mieter in der Wohnung regelmäßig Wände, Decken und Türen streichen sollen – also für sogenannte Schönheitsreparaturen zuständig sind. Seine Wohnung renovieren muss ein Mieter aber trotzdem nicht immer: Denn Gesetz und Rechtsprechung setzen den Renovierungspflichten enge Grenzen."
https://ratgeber.immowelt.de/a/wann-ein-mieter-renovieren-muss.html
(Die Fettschrift wurde von der Website übernommen, nicht ich habe es so eingestellt).
Es gilt, was geschrieben steht. 20 Dübellöcher bei einer 33 m²-Wohnung sind nicht wirklich viel, sondern ganz normal. Die machst Du zu.
Alles andere lässt Du. Falls die Malerrechnung von der Kaution abgezogen wird, klagst Du auf vollständige Rückzahlung der Kaution und Deine Chancen stehen gut.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Dann ist das Risiko ein klein wenig höher, aber immer noch überschaubar.
Wenn Du die Wohnung mit dem Übergabeprotokoll "besenrein" schon übergeben hast und der Mietvertrag wirklich aussagt, "unrenoviert" an Dich übergeben, dann sind Deine Chancen so gut, dass Du eigentlich keine RSV brauchst.
Andererseits, wenn Du jetzt noch schnell eine abschließt und dann rund 6 Monate abwartest, bis Dein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution auch wirklich besteht und Du den Vermieter deswegen anschreibst, erfährst Du erst nach dieser Zeit, dass der Vermieter etwas für die Malerarbeiten einbehalten will. Somit könntest Du argumentieren, dass der Rechtsfall erst dann entstanden ist, da Du bis dahin aufgrund der beiden schriftlichen Dokumente davon ausgehen konntest, dass alles in Ordnung ist. Dieser Rat ist aber absolut ohne Gewähr, denn ich weiß nicht, wie sich eine Versicherung in so einem Fall tatsächlich verhalten würde.
Hab leider keine Rechtsschutzversicherung