Vermieter verlangt, dass ich die Wände streiche nach meinem Auszug?

10 Antworten

Du hast die Wohnung unrenoviert übernommen und entsprechend ist im MV richtigerweise die Rückgabe "besenrein" vereinbart. Das heißt, lediglich Spinnweben und eigene Einbauten sowie Dübel sind zu entfernen, Fenster nicht zu putzen. Dübellöcher sind nicht zu verschließen. Wohnung grob (besenrein) gereinigt.

Darüber hinaus gestellte jetzige Forderungen sind unwirksam / unrechtmäßig.

Mit der Kaution dürfen nur unstrittige Forderungen aufgerechnet werden.

Spätestens nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung ist die Rückzahlung der Kaution fällig. Sollten in Vorjahren Nachzahlungen aus BK-Abrechnungen erforderlich gewesen sein, darf ein angemessener Teil für die ausstehende Abrechnung zurückbehalten werden.

Ich würde den Vertrag nochmal genau durchschauen, ob dort nicht irgendwo etwas zu Schönheitsreparaturen erwähnt ist (auch im laufenden Mietverhältnis kann das verlangt werden, sofern notwendig).

Wenn nicht, sind auch keine Malerarbeiten notwendig.

Wie wurde die Wohnung damals übergeben? Renoviert?

P.S.: Dübellöcher solltest Du dann auch nicht verschließen. Erfahrungsgemäß richten die meisten Mieter damit mehr Schäden an, als Nutzen. Das könnte dir dann gegen den Karren fahren.

Im Mietgesetz steht drin, dass Arbeiten FACHGERECHT ausgeführt werden müssen, also kannst Du die Wände selber streichen, falls nötig.

Ploedder  03.11.2021, 07:23

Ein Laie streicht die Wände fachgerecht.

Das schaffen nicht mal 1% der Maler.

Witz des Tages

ChristianLE  03.11.2021, 08:21

Sorry, aber es gibt kein Mietgesetz und auch im BGB steht nichts über die Qualität von Malerarbeiten.

Theoretisch kann man sich auf den § 243 BGB berufen und da steht nur was von "mittlerer Art und Güte"

"In vielen Mietverträgen steht, dass Mieter in der Wohnung regelmäßig Wände, Decken und Türen streichen sollen – also für sogenannte Schönheitsreparaturen zuständig sind. Seine Wohnung renovieren muss ein Mieter aber trotzdem nicht immer: Denn Gesetz und Rechtsprechung setzen den Renovierungspflichten enge Grenzen."

https://ratgeber.immowelt.de/a/wann-ein-mieter-renovieren-muss.html

(Die Fettschrift wurde von der Website übernommen, nicht ich habe es so eingestellt).

Es gilt, was geschrieben steht. 20 Dübellöcher bei einer 33 m²-Wohnung sind nicht wirklich viel, sondern ganz normal. Die machst Du zu.

Alles andere lässt Du. Falls die Malerrechnung von der Kaution abgezogen wird, klagst Du auf vollständige Rückzahlung der Kaution und Deine Chancen stehen gut.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

AutistFragt95 
Fragesteller
 03.11.2021, 08:58

Hab leider keine Rechtsschutzversicherung

bwhoch2  03.11.2021, 09:16
@AutistFragt95

Dann ist das Risiko ein klein wenig höher, aber immer noch überschaubar.

Wenn Du die Wohnung mit dem Übergabeprotokoll "besenrein" schon übergeben hast und der Mietvertrag wirklich aussagt, "unrenoviert" an Dich übergeben, dann sind Deine Chancen so gut, dass Du eigentlich keine RSV brauchst.

Andererseits, wenn Du jetzt noch schnell eine abschließt und dann rund 6 Monate abwartest, bis Dein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution auch wirklich besteht und Du den Vermieter deswegen anschreibst, erfährst Du erst nach dieser Zeit, dass der Vermieter etwas für die Malerarbeiten einbehalten will. Somit könntest Du argumentieren, dass der Rechtsfall erst dann entstanden ist, da Du bis dahin aufgrund der beiden schriftlichen Dokumente davon ausgehen konntest, dass alles in Ordnung ist. Dieser Rat ist aber absolut ohne Gewähr, denn ich weiß nicht, wie sich eine Versicherung in so einem Fall tatsächlich verhalten würde.