Grenzbebauung, darf Nachbar Zugang zum Verputzen der Außenwand verweigern?

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normalerweise muss man seinem nachbarn für bauarbeiten zugang gewährt werden, wenn man nicht anders dran kommt siehe hammerschlags- und leiterrecht aus seite 12 http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1142609/2710%2520Nachbarrecht%25202003_1.pdf

allerdings muss man nicht auf eigene kosten irgendetwas abbauen, nur weil es dem nachbarn im weg ist. die kosten dafür hat der bauherr zu tragen. ggf. auch die entschädigung, weil der nachbar seinen parkplatz nicht nutzen kann.

Blunaxxx 
Fragesteller
 03.08.2011, 20:51

Hallo Schokolinda, vielen Dank für den sehr hilfreichen Link.

Sachliche Absprachen sind immer besser, als die Keule des Gesetzes. Wenn Pflanzen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, dann versteht sich der Herbst für diese Arbeit. Beim Gerüst würde ich mindestens meine Hilfe beim Abbau und Aufbau anbieten. Es müsste ein schlimmer Nachbar sein, wenn es dann nicht klappen sollte.