Kann ein Vermieter vom Vertrag zurücktreten, weil er mein Nettogehalt zu wenig findet?

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Tja, schade eigentlich, dass das Ganze nur telefonisch war. Im Endeffekt kannst du diese Aussage vergessen, der Vermieter weiss selbst, dass er zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit hat, den Vertrag aufzulösen. Das mit dem Eigenbedarf ist - vor allem nach so kurzer Zeit - für den Vermieter auch alles andere als einfach. Einziehen kannst du, du musst aber damit rechnen, dass du alle paar Tage irgendein Abmahnungsschreiben des Vermieters bekommst. ( Wer was sucht, der wird auch was finden und aus einem Staubkorn wird dann eine unzumutbare Verschmutzung des Treppenhauses.. Wenn du weisst, was ich nun meine ). Wenn du auf solche permanenten Streitigkeiten Bock hast ( Solche Leute solls ja geben ) dann mach das. Ich würde dir dringend empfehlen, bereits jetzt einem Mieterschutzverein beizutreten, du wirst den Rechtsbeistand brauchen.

Das ihm Dein Nettogehalt zu wenig ist hätte ihm vor der unterzeichnung des Vertrage auffallen müssen. Aber es wäre auch zu Deiner Sicherheit sinnvoll sich eine billigere Wohnung zu suchen, denn wenn vom Nettogehalt zu wenig zum Leben übrigbleibt wird meistens die Miete nicht mehr gezahlt. So zeigt es die Erfahrung. Allerdings, Vertrag ist Vertrag und beide Parteien müssen sich daran halten. Auf Eigenbedarf kann er kündigen, dann muss aber nach Dir er selbst oder ein direkter Angehöriger einziehen. Dieses ist immer shwer zu beweisen oder zu überprüfen.

Ich werde wohl nicht auf die Bedenken meines Vermieters hin, meine finanzielle Situation neu beurteilen. Wenn ich der Meinung bin meine Verbindlichkeiten erfüllen zu können, sollte das wohl reichen.

Dieses Problem hätte sich der Vermieter vorher durch den Kopf gehen lassen sollen. Es ist ein gültiger Mietvertrag zu Stande gekommen, von dem beide Seiten nicht zurücktreten können. Auch die Bemerkung einer eventuellen Kündigung wegen Eigenbedarf läuft ins Leere, sofern sie diese schriftlich haben. Wenn er sie dann wirklich deshalb kündigt, wird jedes Gericht diese Kündigung ab schmettern.

Andererseits sollten sie sich überlegen, wenn bereits zu Beginn eines Mietverhältnisses so eine schlechte Stimmung zwischen Ihnen beiden ist, wird das nicht besser.

Nein, er kann nicht zurückteten, wie denn auch. Das wäre ziemlich unfair.

Mach dir mal keine sorgen, aus Eigenbedarf wirst du so schnell nicht gekündigt werden. Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht so einfach, nach so kurzer Zeit schonmal gar nicht. Das dein gehalt evtl. zu wenig ist hätte er sich auch vorher überlegen können, nun ist der Vertrag unterschrieben und der Vermieter hat Pech gehabt. Er wird dich aber sicher rausekeln wollen und schickt dir alle paar tage eine Abmahnung, wiederspreche denen einfach, sollte es mal zum Rechtsstreit kommen müssen die Abmahnungen eh belegt und der Grund nachgewiesen werden.