vermieter sperrt mieter aus

10 Antworten

Schon bei den Römern hieß es Pacta sunt servanda. Zu deutsch: Verträge sind einzuhalten. Wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, habt ihr ein Recht, einzuziehen. Nur die Durchsetzung ist etwas schwierig. Im Zweifel müsst ihr den Vermieter verklagen. Geht zu einem Anwalt, damit der ggf. eine einstweilige Verfügung erwirkt, damit ihr schnell einziehen könnt. Bis zu einem Prozess kann es sonst Monate dauern. Besser wäre, wenn der Mieter euch freiwillig hereinlässt.

Ihr habt einen wirksamen Mietvertrag. Das kann der Vermieter nicht so einfach Rückgängig machen.

Was er aber kann ist Euch vor vertraglich vereinbartem Mietbeginn, das ist wenn ich das recht verstehe der 1.1.15, nicht in die Wohnung lassen.

am 20.12 räumten wir schon ein paar möbel rein kinderbett etc. Abens rief der vermieter an

Kannst Du hell sehen? Wir haben den 20.12. und es ist Nachmittag. Auch wenn es draußen stockdunkel ist.

Die Wohnung ist also ab 1.1.15 offiziell an Euch vermietet? Dann "muss" Euch der Vermieter auch nicht vorher in die Wohnung lassen - was zwar nicht sehr nett ist, aber rechtens. Ich kann nur nicht verstehen, warum er das Schriftstück nicht akzeptiert...

Ab dem 1.1. darf er Euch nicht mehr "aussperren". Vertrag ist Vertrag. Normalerweise ist das Jobcenter das zuverlässigste, was Miete bezahlen anbelangt. Vielleicht kann das Jobcenter ja am Montag mal mit dem Vermieter telefonieren, dann klärt sich sicher alles auf.

Ein unterschriebener Mietvertrag ist für beide Seiten bindend - der Vermieter DARF Euch die Wohnung nicht vorenthalten!! Bittet um Hilfe beim Jobcenter.

http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-ruecktritt-vor-einzug/

Ginger1970  20.12.2014, 15:44

Ist ein Mietvertrag bereits unterschrieben und Mieter oder Vermieter treten vom Mietvertrag zurück, dann machen sich beide Seite schadensersatzpflichtig. Denn Verträge sind einzuhalten. Der Vermieter müsste dem Mieter Aufwendungen ersetzen, die er durch eventuelle teurere Umzugskosten hat, die entstehen, weil er eine andere Wohnung suchen muss usw. Also, alle Kosten, die entstanden sind, da das Mietverhältnis mit diesem Vermieter über diese Wohnung, nicht zustande gekommen ist.

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete44.html

Der Vermieter müsste Euch also sogar Schadensersatz zahlen, wenn er vom Vertrag zurücktreten möchte. Vielleicht gibt es bei Euch in der Stadt eine kostenlose Rechtsberatung - auch beim Jobcenter fragen (am besten gleich Montag!) - oder sogar die Polizei!!

Hast Du Dich mit dem Datum eigentlich vertan, oder verarscht Du uns?

Geh unbedingt am Montag zum Jobcenter und erzähle denen, was da abgeht.

Der Vermieter hat einen Vertrag mit Euch gemacht und ist genau so daran gebunden wie Ihr. Er kann Euch also nicht einfach die Wohnung verweigern.

Hallo Wolke 518, da Ihr bereits Schlüsselübergabe hattet und auch Möbel in der Wohnung, macht sich der VM der verbotenen Eigenmacht schuldig. Da muss Euch sogar die Polizei helfen, denn das Schreiben vom JC ist ein rechtskräftiges Dokument. Hotel nehmen und den VM auf Schadensersatz verklagen, ihm die Rechnung präsentieren. Bei Schwangeren muss die Polizei helfen, Euch Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Drücke Euch die Daumen und alles Gute.

Auch ein frohes fest - hoffentlich...!!!