Muss ich meinen Vermieter in Kenntnis setzen, daß ich Geld vom Jobcenter beziehe

6 Antworten

Das Bezugsfertigkeitsdatum bezieht sich auf die Fertigstellung des Hauses ( Erstbezug ) !!! Da es unterschiedliche Beträge für die qm einer Wohnung gibt,möchte das Jobcenter das Baujahr des Hauses wissen.Ob Alt oder Neubau entscheidet das Baujahr des Hauses.Normalerweise steht das auch im Mietvertrag.

Muss ich meinen Vermieter in Kenntnis setzen, daß ich Geld vom Jobcenter beziehe

Nein, das müssen Sie nicht machen.

verlangte man " -Bezugsfertigkeitsdatum der Wohnung". Da ich die Wohnung selbst renoviert habe bezog ich diese Frage auf mich und beantwortete sie entsprechend. Im Jobcenter erklärte man mir dann, das sie eine formlose Stellungnahme des Vermieters möchten !

Der Vermieter kann also ein formloses Schreiben mit der Bezugsfertigkeit schicken oder Sie bitten ihn um eine Mietbescheinigung, dort steht es dann auch.

Das Jobcenter benötigt die Informationen wahrscheinlich um zu ermitteln ob die Miete angemessen ist und da spielt die Bezugsfertigkeit/das Jahr ein Rolle.

MfG

Johnny

den Vermieter musst du zu deiner Situation nicht in Kenntnis setzen. Aber das Jobcenter kann von dir zwecks Prüfung des Leistungsbescheinigung die Vorlage einer Mietbescheinigung verlangen. Diese muss halt seitens deines Vermieters unterzeichnet werden.

Warum diese nun erforderlich ist, musst du bei deiner JC Sachbearbeitung hinterfragen.

du musst deinen vermieter von keiner lage in kenntnis setzen..sondern kannst ihn ganz normal um ein schreiben bitten, indem er das datum des erstbezugs dokumentiert. das kann man für alles mögliche brauchen.z.b. sag einfach du möchtest deinen bausparvertrag einsetzen und der ist an die sache gebunden, darf also nur für bauliche belange eingesetzt werden..fertig! ausserdem macht es manchmal sinn, sich mit den unterlagen einen persönlichen termin beim sachbearbeiter geben zu lassen, um missverständnisse zu vermeiden..

Vermieter schätzen Hartz 4 Leute da die Miete vom Jobcenter bezahlt wird uns daher gesichert ist. Von daher braucht es Dir nicht unangenehm sein Deinen Vermieter zu informieren. Das Problem ist wenn Du die Stellungsnahme nicht vorliegst das Jobcenter Sanktionen ausspricht und Dir Leistungen streicht, da sind die leider sehr schnell. Also reiche das Schreiben möglichst schnell ein.

Das würde ich so nicht sagen. In den allermeisten Fällen überweist ja nicht das Jobcenter direkt die Miete, sondern der Mieter weiterhin. Das bedeutet, dass der Vermieter, wenn der Mieter mit seinen AlG II-Leistungen nicht haushalten kann, eventuell auch leer ausgeht.

Das würde ich doch stark anzweifeln! Das kommt schon sehr auf den Einzelfall an.