Muss ich Miete zahlen obwohl ich keinen Mietvertrag unterschrieben habe?
Hallo zusammen ,
ich habe in letzter Zeit Ausschau nach einer Wohnung gehalten und habe auch eine gefunden. Mir wurde vom Jobcenter vermittelt ,dass ich eventuell (!) die Möglichkeit habe, dass meine Mietkosten übernommen werden. Ich habe nun vor ca. 1 Monat eine Wohnung gefunden,die mir zusagte. Der Vermieter erklärte sich bereit, mir die Wohnung zu vermieten. Ich hielt den Vermieter die ganze Zeit auf dem laufenden, was das Jobcenter anging. Das heißt ich sagte dem Vermieter dass ich auf die letzte Konkrete Antwort vom Jobcenter warten muss, ich aber davon ausgehe, dass mir die Miete gezahlt wird( da es mir auch so von seitens des Jobcenter mitgeteilt wurde ) . In dieser Zeit hat der Vermieter mit bereits den Mietvertrag zukommen lassen, welchen ich jedoch NICHT unterschrieben habe. Vor einigen Tagen stellte sich nun leider sehr überraschender Weise heraus, dass das Jobcenter meine Kosten doch nicht übernehmen wird. Dies teilte ich dem Vermieter mit und sagte ebenfalls dass ich die Wohnung selbstständig leider nicht zahlen kann und die deswegen nicht nehmen kann. Nun erwartet der Vermieter eine schriftliche Kündigung von mir und ebenso erwartet er dass ich die nächsten 3 Monate Miete zahle! Außerdem droht er mit einem Anwalt!
wer steht im Recht ? Ich habe KEINEN Mietvertrag unterschrieben und habe dem Vermieter ausdrücklich mitgeteilt, dass ich in Verbindung mit den Jobcenter stehe und auf eine letzte konkrete Antwort warte. Ich sagte lediglich dass es wahrscheinlich (!) klappen wird, dass das Jobcenter die Kosten übernimmt. Eine 100% Garantie dafür habe ich jedoch nicht gegeben.
6 Antworten
Nun, es ist weder ein schriftlicher noch ein mündlicher Mietvertrag zu stande gekommen. Du hast den Mietvertrag nicht unterschrieben und bist auch noch nicht eingezogen. Demzufolge ist keine Kündigung (eines nicht existierenden Mietvertrages) erforderlich. Selbstverständlich entfällt damit auch eine Mietzahlung.
Danke !
Die Gretchenfrage ist:
Bist du in die Wohnung eingezogen? Wenn ja, ist der Mietvertrag mündlich zustande gekommen, wenn nein, dann besteht kein Mietvertrag und damit auch keine Mietzahlungspflicht.
Ich bin nicht eingezogen !
Verträge, auch Mietverträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Da kommt es nun darauf an was ihr genau besprochen habt und wer das im Zweifelsfall nachweisen kann.
Besprochen wurde nur ,dass wenn das Jobcenter die Kosten übernimmt, ich einziehen werde. Das habe ich dem Vermieter so auch mitgeteilt. Er wusste , dass ich die ganze Zeit mit dem Jobcenter in Kontakt stand. Allerdings bin ich stark davon ausgegangen dass das Jobcenter die Wohnung übernehmen wird, das sickerte natürlich bei dem Gespräch mit dem Vermieter auch durch. Da das Jobcenter jedoch doch nicht die Kosten übernimmt, nehme ich die Wohnung nicht.
wer steht im Recht ? Ich habe KEINEN Mietvertrag unterschrieben und habe dem Vermieter ausdrücklich mitgeteilt, dass ich in Verbindung mit den Jobcenter stehe und auf eine letzte konkrete Antwort warte.
Solange Du
- nicht (auch mündlich) zugesagt hast,
- nicht eingezogen bist
- usw.
... ist kein Mietvertrag/Mietverhältnis entstanden.
- gibt es keinen Mietvertrag, ist auch keine Kündigung erforderlich. Sie wäre sogar schädlich für Deine Argumentation.
Warum hat das JobCenter nein gesagt ? War die Miete zu hoch ?
Nein ,es hat sich herausgestellt, dass mir von Mitarbeitern falsche Informationen gegeben wurden und ich im Prinzip gar keinen Anspruch auf Leistungen habe. Dies wurde mir jedoch fälschlicherweise anders mitgeteilt…
Da Du es ihm deutlich gemacht hast, dass der Mietvertrag nicht von Dir sondern vom JobCenter abhängig ist, kannte er das Wagnis. Das bedeutet:
Kein Mietvertrag - keine Kündigung - keine Mietzahlung.
das ist jetzt so eine Sache.
Du wärest sauer auf ihn wenn du die Zahlungen vom Arbeitsamt bekommen würdest. Da du den Mietvertrag aber nicht unterschrieben hattest, hat Vermieter jemand anderes die Wohnung gegeben.
Du würdest darauf plädieren dass du mündliche Zusage von ihm hattest.
Nun hat er niemand anderem die Wohnung gegeben und damit einige Zeit auf Mieteinnahmen verzichtet.
Nun bekommt er von dir die Meldung dass du die Wohnung nicht nimmst.
Wer soll ihm die Mietausfälle bezahlen ?
Wer soll ihm die Mietausfälle bezahlen ?
Das ist kein Argument.
Wenn der FS weder mündlich noch schriftlich einen Mietvertrag eingegangen ist, besteht kein Vertragsverhältnis.
Mietausfälle, vor allem bei Mieterwechsel, hat man als Vermieter eben gelegentlich.
ich Habe lediglich gesagt dass ich davon ausgehe ,dass das Jobcenter übernimmt. Ich habe jedoch keine 100%ige Garantie dafür gegeben.
Dann müsste der Vermieter, wenn er es drauf anlegt, das erst mal beweisen. Und das dürfte schwierig werden.
Und schreib bloß keine Kündigung. Damit spielst du dem Vermieter in die Karten, denn eine Kündigung schreibt man ja nur, wenn es vorher einen Mietvertrag gab.
Deine Ausführungen scheinen mir plausibel und transparent. Ich denke, du musst dir keine Sorgen machen.
Prima ,herzlichen Dank ! Dann warte ich wohl erstmal ab ,ob ein Brief vom Herrn Anwalt kommt. Wenn nicht, hat sich die Sache ja dann geklärt
Das einzige was ich dem Vermieter sagte ist ,dass ich davon ausgehe(!) dass das Jobcenter die Wohnung übernimmt. Ich habe mich darin dann letzten Endes leider getäuscht. Trotzdem habe ich dem Vermieter gesagt dass ich auf die letzte konkrete Antwort vom Jobcenter warte.