Vermieter nimmt Gebäudeversicherung nicht in Anspruch. Mieter muss zahlen?

5 Antworten

nimmt er nur den anteil bei den nebenkosten ? zahlt aber nicht ?

welches in den letzten 2 Jahren drei Mal durch Regenwasser überschwemmt wurde.

Das ist durch die Gebäudeversicherung auch nicht abgedeckt. In der Gebäudeversicherung sind Schäden durch Blitz, Hagel, Sturm und Leitungswasser.  Für Hochwasserschäden benötigt dein Vermieter eine Elementarversicherung (wenn die in deinem Falle überhaupt greift).  Wenn er die nicht hat, kann er die auch nicht in Anspruch nehmen und bleibt auf den Kosten sitzen. Selbstverständlich musst du die Nebenkosten incl. Gebäudeversicherung weiter bezahlen, das ist vertraglich vereinbart. Und weil dein Vermieter die Versicherung nicht in Anspruch nimmt bzw. nicht in Anspruch nehmen kann, berechtigt dich das nicht, die Kosten für die Gebäudeversicherung von der Miete abzuziehen.

Nichtsdestotrotz muss dein Vermieter die Schäden natürlich beseitigen. Hast du ihn nur telefonisch von den Schäden in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, mache das bitte schriftlich per Einwurfschreiben mit datumsgenauer Fristsetzung zur Behebung der Schäden. Ob hier auch eine Mietminderung in Frage kommt, kann nicht beurteilt werden, da das Ausmaß der Schäden nicht bekannt ist. Ich gehe mal davon aus, kann aber natürlich zur Höhe dieser nichts sagen.

Due Gebäudeversicherung greift hier nicht. Evtl., wenn vorhanden (was ich bezweifle) eine Elementarschadenversicherung.

Wenn du dem Vermieter Versäumnisse nachweisen kannst, könnte seine Haftpflichtversicherung deinen Schaden regulieren. Das aber in der Regel nur zum Zeitwert. Schau in deiner BK-Abrechnung nach, ob du anteilig (nach Wohnfläche) die Haftpflichtversicherungsbeiträge mitfinanzierst. Dann ist diese auf jeden Fall hier am Zug. Der V. muss ihr das nur zeitnah anzeigen.

Stell ihm alle Schäden schriftlich per Einwurfeinschreiben in Rechnung und warte ab.

Aus meiner Kenntnis heraus ist eine Gebäudeversicherung ein Pflichtversicherung?

basiswissen  03.09.2016, 11:13

Das gilt nicht überall und ist generell auch nur auf das Risiko „Feuer“ beschränkt.

MoechteAWissen  03.09.2016, 17:08
@basiswissen

schon zig Jahre nicht mehr ;) 

Zunächst einmal gilt festzustellen dass die von dir beschriebenen Schäden nicht unter das übliche Risiko einer Gebäudeversicherung fallen. Hier würde bestenfalls Versicherungsschutz geboten wenn dein Vermieter in dem Vertrag eine Elementarschadendeckung eingeschlossen hat. Aber auch dann ist zweifelhaft ob die in diesem Zusammenhang greift.
Unabhängig davon betrifft dich als Mieter der Schaden nicht, zumindest nicht wenn du nachweisen kannst dass du deiner Schadensminderungspflicht genüge tust und den Vermieter über den eingetretenen Schaden informiert hast. Sofern du das bisher nur persönlich (ohne Zeugen) oder telefonisch getan hast solltest du dies dringend und mit Fristsetzung zur Schadenbehebung noch einmal schriftlich, am besten per Einschreiben, vornehmen. Sonst könnte es dir passieren dass der Vermieter den Schaden dir eines Tages anlastet und du dann dafür aufkommen musst.