Darf mein Vermieter den mir vermieteten Stellplatz gegen einen anderen Stellplatz tauschen, da die ETG die Zuteilung der Plätze zu den Whg. geändert hat?

2 Antworten

Was soll er anders tun? Die Eigentümergemeinschaft entscheidet mit Mehrheit. Du hast ja höchstwahrscheinlich keine Investitionen auf diesem zugewiesenen Platz getätigt. Es sollte also eigentlich egal sein, welchen Platz du hast.

Ja darf er. Stell dir doch mal das Chaos vor. Und du hast e i n e n Stellplatz gemietet, nicht d e n Stellplatz