Vermieter mit einem Vormund

11 Antworten

Seit 1992 können volljährige Personen nicht mehr entmündigt werden, d.h., einen Vormund kann nur eine minderjährige Peron haben.

Für Volljährige kann vom Gericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden, welche dem Betreuten Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben bieten soll - so zumindest das gesetzgeberische Ziel des 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes...^^

An Eurer Stelle würde ich die Kündigung in dreifacher Ausführung und unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfristen per Einschreiben/Rückantwort sowohl an den Vermieter, den Betreuer und an die mit der Verwaltung betrauten Hausverwaltung schicken. So solltet Ihr auf der sicheren Seite sein.

Aha..wieder um etwas schlauer..mein Dank sei Dir gewiß :-)

@amdros

Danke nicht mir - danke der Bildungsplattform GF...^^ feix :)

(...Und sieh' zu, dass DU SELBST einen von D i r bestellten vertrauenswürdigen Betreuer vorab bestellst!!!!!!!!!!!!!) ...Das könnte das Leben im Alter lebenswerter gestalten...!

@Beutelkind

Bleib schön ruhig..alles schon geregelt..keine Sorge ;-)

@amdros

...Besser is' das! :)

@Beutelkind

Jep..und deshalb kann ich jetzt auch beruhigt schlafen gehen..gute Nacht!!

Seit 1992 können volljährige Personen nicht mehr entmündigt werden.... Für Volljährige kann vom Gericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden,

In der Realität ist leider auch ein Volljähriger vollständig entmündigt sobald er einen gesetzlichen Betreuer hat !

Da wurden wieder mal nur die Begriffe ausgetauscht, denn der Betreuer bestimmt, was der Betreute essen/trinken darf, ob freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet werden dürfen, die Art der Wohnungsauflösung, die Unterbringung - praktisch ALLES !!!

Die einzige Chance, sich dagegen zu wehren ist, dass man rechtzeitig eine Betreuungsvollmacht schreibt (rechtzeitig heißt JETZT!), in der man selber bestimmt, wen man als Betreuer haben will wenn es mal zu einer Demenz o.ä. kommt und das sollte eine Person sein, der man absolut vertrauen kann !

@veritas55

JETZT ist eine sehr gute Idee! Es gibt Musterformulare für die Betreuungsvollmacht im Netz zum herunterladen!

Auch wenn du die Kündigung an den Vermieter rechtzeitig schickst, gilt die. Du musst ja gar nicht wissen, dass der Vermieter jetzt unter Betreuung steht. Die Betonung liegt auf rechtzeitig

Wenn es einen amtlich bestellten Betreuer (Vormund gibt es nicht mehr) gibt, dann ist der zuständig, das kannst du beim Amtsgericht erfahren.

Wenn es einen amtlich bestellten Betreuer (Vormund gibt es nicht mehr) gibt, dann ist der zuständig, das kannst du beim Amtsgericht erfahren.

Es ist nicht die Aufgabe des Mieters sich beim Amtsgericht zu erkundigen wer zuständig ist.

Für den Mieter ist der Vermieter der Ansprechpartner.

an den Vermieter, wenn er einen Vormund hat, dann sieht der die Post durch und klärt alles. Oder wißt ihr offiziell bescheid, dass der Vermieter entmündigt ist. Wenn ihr das schriftlich habt, dann an den Vormund

Ich würde diese an den Vermieter schicken und eine Kopie an den Betreuer (Vormund gibt es nicht mehr).