Vermieter macht sich strafbar?

2 Antworten

Also mal davon abgesehen, dass er natürlich Beweise bräuchte, dass es sein Vermieter war, ist das auf jeden Fall mal Hausfriedensbruch:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

TOBIAS123929 
Fragesteller
 13.04.2022, 10:53

Die wohnungstür wurde ja nicht raugebrochen sondern aufgeschlossen und dan rausgenommen… Zudem Zeitpunkt war mein Bruder bei mir Zuhause.

Orothred23  13.04.2022, 12:05
@TOBIAS123929

Ja, eben....deshalb ist es ja auch "nur" Hausfriedensbruch

Eine Wohnungstür herausgeschraubt? Von innen oder von außen? Seltsame Tür....

Anzeige gegen unbekannt wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Ohne Beweise ist die Lage gegen den Vermieter vorzugehen hoffnungslos.

TOBIAS123929 
Fragesteller
 13.04.2022, 10:54

Sie muss normal geöffnet worden sein und anschließend raugenommen.

Gerhart  13.04.2022, 14:04
@TOBIAS123929

und was wurde dabei geschraubt?