Vermieter gibt HauptWohnsitz an obwohl er dort nicht wohnt und es an uns vermietet?
Hallo ich habe erfahren da ich beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft eingeholt habe über meinen Vermieter da er nur die Adresse angibt wo ich wohne. Ein Haus drei stöckig das dritte Geschoss ist aber nicht Vermieter ! Ist auch nicht zugänglich.
Vom Einwohnermeldeamt hab ich erfahren das der Hauptwohnsitz hier ist wo ich wohne und die erfragten ob der dritte Stock der Vermieter wohn oder anders Vermieter ist?!
Sein anderer 2.Wohnsitz ist in einer anderen Ortschaft ( ich weis das er dort wohnt mit seiner Familie)
Der Mieterbund erreicht ihn nicht da die Briefe retour gehen ( wahrscheinlich absichtlich von ihm) obwohl er hier einen Briefkasten hat ?
Darum war es der Anlass seine Adresse zu erfahren !
Macht er sich strafbar bzw wir uns auch ??
Morgen ist Termin bei Mieterbund ...
Danke
6 Antworten
Hey Rolew
Danke das du uns über die Tatsache informierst.
Wo ist die Frage?
Ja ist Steuerhinterziehung.
Wir mussten Beweisen dass wir unser Ferienhaus nicht vermietet haben.
Da er vermutlich die Mieteinnahmen nicht versteuert.
Ihr macht euch nicht Strafbar, woher sollt ihr dass denn wissen!
Wir sollten Steuern zahlen von Mieteinnahmen, die es allerdings nicht gibt.
Woher willst du wissen, dass er nicht versteuert?
Jeder Bürger kann 2 Wohnsitze haben. Eine Strafbarkeit kann ich ohne nähere Informationen nicht erkennen.
Wenn du weißt, wo der Vermieter tatsächlich wohnhaft ist bzw. wo sein zweiter gemeldeter Wohnsitz ist, dann kannst du deine Briefe an diese Adresse senden. Am besten ist es, du schreibst ihm per Einwurfeinschreiben an beide Anschriften. Dann hast du zwei Nachweise, dass der Brief zugestellt wurde.
Du hast morgen einen Termin mit dem Mieterschutzbund. Dort wird man dir sagen, was zu tun ist.
Beim Einwurf-Einschreiben hat man nur den Nachweis, das der Brief in den dort vorhandenen Briefkasten gesteckt wurde, mehr nicht. Es muss schon ein persönliches Einschreiben sein, oder sogar eines mit Rückschein, den der Empfänger gegenzeichnen muss.
Beim Einwurf-Einschreiben hat man nur den Nachweis, das der Brief in den dort vorhandenen Briefkasten gesteckt wurde, mehr nicht.
Richtig! Wenn die Einwurfeinschreiben jedoch an beide gemeldete Wohnsitze gehen, dann reicht es aus. Wenn der Vermieter die Briefe nicht liest, ist es sein Verschulden. Die Briefe gelten als empfangen.
Bei einem Einschreibbrief mit Rückschein könnte der Vermieter argumentieren, der Briefumschlag sei leer gewesen.
Die sicherste Methode ist natürlich eine offizielle Zustellung beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher, aber das ist hier nicht nötig.
Ich denke, der Mieterschutzbund wird wissen, wie die Angelegenheit am besten zu handhaben ist.
Er macht sich nach dem Meldegesetz stafbar - da sind Strafen bis zu 50 000 Euro im Programm, Ihr macht euch aber nicht strafbar.
Er ist doch gemeldet
Aber offensichtlich existiert diese als Hauptwohnsitz gemeldete Adresse nicht, und die Angaben zum Zweitwohnsitz, der dann aber ein Hauptwohnsitz ist, sind dann auch falsch.
Offensichtlich macht der dann steuerlich noch eine doppelte Haushaltsführung geltend, und das ist dann, wenn der Hauptwohnsitz nur noch aus dem Briefkasten besteht auch ein Steuervergehen.
frag doch beim mieterbund nach.
Danke für die Antwort . Weshalb St. -Hinterziehung? Ich verstehe die rechts Lage nicht ganz. Danke