Macht man sich strafbar, wenn man "Schwarzarbeit" nicht meldet?
Ein Familienmitglied ist Vermieter und hat die Wohnung seit einigen Jahren an eine Familie vermietet. Diese Familie bekommt Hartz4 und die kauft sich jährlich mehrere Autos und Motorräder. Diese werden dann aufbereitet und nach einer Zeit wieder verkauft. In den letzten 2 Jahren schätzungsweise ü 10 Autos und einige Motorräder. Mit dem Geld werden u. a. mehrwöchige Reisen ins Heimatland Türkei finanziert. Das Ganze ist nicht angemeldet.
Macht man sich strafbar, wenn man Kenntnis davon hat, es aber nicht meldet?
11 Antworten
Nein, es gibt bei uns zum Glück keine Pflicht zur "Denunziation". Der Bürger ist von Staats wegen kein Hilfspolizist. Das wurde vor allem im Hinblick mit den schlechten Erfahrungen des 3. Reiches ausdrücklich so festgelegt.
Man ist lediglich verpflichtet, geplante schwere Straftaten dann zu melden, wenn man sie dadurch verhindern kann.
Strafgesetzbuch (StGB) § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
- (weggefallen)
- eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
- eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
- einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
- eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),
- einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
- eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
- einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da der geschilderte Fall keines der obigen Verbrechen beinhaltet, gibt es auch keine Pflicht zur Anzeige.
Wenn die Familie Harz 4 bekommt, muss sie auch eine. Wohnsitz angeben um Miete zu erhalten.
damit weiß auch das Finanzamt Bescheid. Also mit Schwanz vermieten ist da nichts
Frau Trollin, jetzt aber wirklich!
er betreibt schwarz ein gewerbe des fahrzeughandels und was ist schwanz vermieten?^^
du hast die Frage aber schon gelesen?
woher weisst du, dass die familie hartzIV bekommt?
Äh...weil das Familienmitglied schon mehrfach Sachen fürs JC ausfüllen musste und weil die immer zu Hause sitzen
Da dieser Autohandel kein Verbrechen, sondern ein Vergehen ist, Du wahrscheinlich auch nicht im Staatsdienst arbeitest, hast Du keine Meldepflicht.
Wenn's Dich kratzt, dann mach halt eine anonyme Anzeige. In Ordnung ist das sicherlich nicht.