Muss ich als Mieter einer Mieterhöhung zustimmen?

9 Antworten

Die Aufforderung zuzustimmen muss im Mieterhöhungsverlangen erfolgen. Ohne dem wäre das MEV unwirksam.

Ist aufgefordert, kannst du zustimmen, widersprechen oder kündigen oder die Miete wie bisher zahlen. Im letzteren Fall wird der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Wobei Zahlung Zustimmung bedeutet.

Sollte das MEV formell nicht den ges. Voraussetzungen entsprechen, ist es unwirksam und du solltest schweigen.

Womit wird die ME begründet?

Bitte evtl. Kopie oder Zitat hier einstellen.

Nein.

Macht aber bei korrekter Mieterhöhung keinen Sinn, weil der Vermieter dann auf Zustimmung klagen kann. Kosten dieser Klage gingen dann zu Deinen Lasten.

Wenn das Mieterhöhungsverlangen korrekt ist Du die erhöhte Miete aber nicht zahlst kann dich der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, so bist du zur Zustimmung verpflichtet.

Eine zu niedrige Mietzahlung über mehrere Monate berechtigt den Vermieter dann sehr wohl zu einer Kündigung.

Fristlos erst wenn 2 Monatsmieten aufgelaufen sind, aber fristgerecht schon vorher.

Eine zu niedrige Mietzahlung über mehrere Monate berechtigt den Vermieter dann sehr wohl zu einer Kündigung.

Grundsätzlich ja, aber nicht bei einer Mieterhöhung. Hier müsste der Vermieter auf Zustimmung klagen, wenn er dem Mieter die erhöhte Miete abknöpfen will.

Fristlos erst wenn 2 Monatsmieten aufgelaufen sind, aber fristgerecht schon vorher.

Fristgerecht schon eher? Wie meinst Du das?

@ChristianLE

Du hast recht.

Meine zweite Aussage bezog sich darauf, dass eine fristgerechte Kündigung nur geringere Anforderungen hat als eine Fristlose.

Wenn der Mieter beispielsweise konsequent 50€ weniger zahlt, dann muss der Vermieter nicht warten, bis 2 Monatsmieten aufgelaufen sind.

@AnglerAut

Ok, jetzt hab ich es verstanden ;-)

Es besteht keine Pflich zuzustimmen. Wo hast du das her?

@albatros

558 BGB. Der Vermieter kann verlangen …