Vermieter hat Fahrrad eingezogen
Hallo,
folgende Situation: Unser Haus hat einen Fahrradkeller, indem ich mein Fahrrad immer abstelle. Laut Hausordnung ist es verboten das Fahrrad in Fluren und Treppenhäusern abzustellen. Nun habe ich einem Freund mein Fahrrad geliehen, ihm jedoch nicht meinen Wohnungsschlüssel (der auch den Fahrradkeller aufschließt) gegeben. Er hat es abends dann in den Innenhof gestellt und mir meinen Fahrradschlüssel in den Briefkasten geworfen. Als ich dann das Fahrrad wegräumen wollte, war es nicht mehr da...
Am nächsten Tag hat sich dann herausgestellt, dass unser Vermieter das Fahrrad "abgeschleppt" hat und nun 15 € Aufwandsentschädigung verlangt.
Meine Frage ist nun, ob der Vermieter 15€ verlangen kann, obwohl mein Freund nicht wusste, dass er das Fahrrad dort nicht abstellen durfte (freizugägnlicher Innehof) es kein Schild o.ä. gibt und nur ein kleiner Aushang neben den Briefkästen darauf hinweist, dass das Abstellen nur im Fahrradkeller erlaubt ist. Wie gesagt, stelle ich mein Fahrrad sonst immer in den Fahrradkeller...
Vielen DAnk im Voraus!
15 Antworten

Sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Solche Vermieter brauchen ganz dringend einen Denkzettel.

Würde ich sofort machen, wenn ich wüsste, dass ich zu 100% im Recht bin. Bin ich aber leider nicht...

Der Vermieter darf siche weder eigene Gesetze machen noch Strafen verhängen.

Warum hast Du Dich nicht darum gekümmert ob Dein Freund Dein Fahrrad ordentlich ver-entsorgt hat ? Wobei ich die 15 € als unangemessen betrachte.

War leider nicht zu Hause... Habe ihm das Fahrrad in die Hand gedrückt und in dem Moment nicht daran gedacht ihm auch meinen Haustürschlüssel zu geben bzw. zu sagen, dass er es vor dem Haus abstellen soll. Die Zeit zwischen Abstellen und Wegräumen des Fahrrads kann maximal 3 Stunden gewesen sein.

Welchen Aufwand hat dein Vermieter gehabt. Ein bisschen Zeit verplempert, als er das Rad weggetragen hat. Du hast auch Zeit verplempert, als du ihn gesucht hast. Und vielleicht wirst du noch mehr Zeit verplempern, wenn du ihn wegen Unterschlagung anzeigst. Dann kannst du ja von ihm 30 Euro Aufwandsentschädigung einfordern.

Dann kannst du ja ausrechnen um wieviel höher deine Forderung sein könnte. Natürlich habt ihr beide kein Recht auf eine "Entschädigung". Droh ihm mit einer Anzeige wegen (Fund-)Unterschlagung.

Die Aufwandsentschädigung kann er doch sicher mit einer Rechnung belegen?! Ansonsten, er ist nicht befugt Ordnungsstrafen zu verhängen.
Zeitaufwand seinerseits: max 1 min (hats ins büro im Nachbarhaus getragen)
ZEitaufwand meinerseits: mindestens 1,5 stunden (wusste ja nicht wo mein Fahrrad hin ist... Habe gedacht, dass es ein Besoffener mitgetragen hat und ich bin im ganzen Block umher)