Haftet unserer Vermieter wenn Diebstähle in unserem Keller mehrmals passieren?

9 Antworten

Nein, warum sollte er. Von deiner Hausratversicherung bekommst du den Wiederbeschaffungswert ersetzt, insofern Fahrraddiebstahl versichert ist.

der Schlüssel besagt nichts. Jeder der mal dort gewohnt hat, kann einen nachgemacht oder behalten oder weitergegeben haben.

Bei uns wurde bei einem Mitmieter schon mind 6 mal das Kellerschloss aufgebrochen, nichts genommen. Offenbar so eine Art Mobbing. Weiß auch keiner wer das macht. Ist auch ohne Schlüssel kein Zugang und keine Einbuchspuren.

Mir wäre es auch recht, die Schlüssel würden wenigstens mal getauscht. Die betroffenen alten Herrschaften wollen aber nicht mit der Hausverwaltung darüber verhandeln.

Wir Vermieter haften nicht, dürfen auch keine Aufzeichnung zulassen, so das Urteil vom AG und LG gegen mich.

Es wird haften Dein Berater/Makler, wenn er Dir eine Hausratversicherung verweigert hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Vermieter hastet nicht, wenn etwas bei euch gestohlen wird.

Er muss auch keine Kameras anbringen oder sich auf die Lauer legen..

* haftet

Er müsste doch Kameras einbauen lassen wenn ihm paar Mal schon mitgeteilt wurde das es einen Dieb in unserem Block gibt.

Nein.

Wenn bei euch in der Wohnung etwas gestohlen wird, haftet er ja auch nicht. Warum sollte er beim Keller haften?