Vermieter hält sich nicht an Mietvertrag?

8 Antworten

Erste Frage: Wann bist Du eingezogen, also seit wann ist der Vermieter im Rückstand?

Zweite Frage: Steht die Erneuerung der Badewanne im Mietvertrag, also schriftlich festgehalten?

Dritte Frage: Ist die Badewanne im jetzigen Zustand völlig unbrauchbar?

Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht nicht.

Wenn Du also schon eingezogen bist, die Erneuerung schriftlich zugesagt wurde und die Badewanne derzeit unbenutzbar ist, kannst Du zunächst einmal den Vermieter schriftlich und zwar mit Brief per Einwurfeinschreiben auffordern, das Versäumte nachzuholen bis zum (Frist von 4 Wochen wäre wohl angemessen).

Sollte in dieser Zeit nichts passieren, kannst Du Ersatzvornahme selbst beauftragen. Dies aber direkt in dem Brief ankündigen und wenn das notwendig wird, erst einmal verschiedene Angebote einholen und dem Vermieter präsentieren, sodass er sich für eines entscheiden kann und auch direkt die Kostenübernahme erklärt. Auch hier dann Fristsetzung, bis wann er sich entscheiden muss, ansonsten direkt schon angeben, auf welches Angebot Du zurück greifen wirst, wenn bis zur Frist keine Rückmeldung kommt.

Dann ggf. Handwerker beauftragen. Rechnung soll direkt an den Vermieter ausgestellt werden und wenn der Handwerker nur an Dich berechnen will, soll es so sein. Dann wäre die Rechnung auch von Dir zu bezahlen, aber Du könntest den Rechnungsbetrag dann unmittelbar von der Miete einbehalten. Wieder mit Ankündigung, damit der Vermieter weiß, weshalb er keine oder nur einen Teil der Miete erhält.

Mietminderung steht Dir von Anfang an zu, also praktisch ab jetzt. Die Höhe hängt davon ab, welche Möglichkeiten Du sonst hast. Gibt es außer der Badewanne auch eine Dusche, dürfte die Abzugsmöglichkeit minimal sein. Ist BW gleichzeitig Duschwanne und Du kannst die derzeitige BW noch benutzen, gilt das Gleiche.

Ist die BW aber unbenutzbar, also weder zum Baden noch zum Duschen, dann kommt ein nennenswerter Prozentsatz zustande. Ich würde mal zwischen 5 und 10 Prozent schätzen.

Der Mietvertrag wurde im Januar 2020 geschlossen, abgemahnt habe ich noch nicht.

DaKaBo  29.05.2020, 11:56

Wann der MV abgeschlossen wurde, ist nicht wichtig. Wichtig ist:

Wann bist du eingezogen? Bist du überhaupt schon eingezogen?

Das hast du bis jetzt noch nicht beantwortet.

 Inhalt dessen war das mein Vermieter die Badewanne vor Einzug erneuern wird.

Wenn das so im MV bzw. dem Übergabeprotokoll steht, ist der Vermieter an dieses Versprechen gebunden. Erinnere per Einwurfeinschreiben und setze Frist. Dabei ankündigen, dass du bei Verfristung selbst einen zugelassenen Installateur mit dem Wechsel beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Frage: Wohnst du und der Vermieter in dessen Zweifamilienhaus? Wenn ja, Gefahr im Verzug! Er könnte dir ohne Grund mit Frist von 6 Monaten den Mievertrag kündigen (s.§ 573 a BGB).

Fuer eine fristlose Kuendigung reicht das natuerlich noch lange nicht aus. Wahrscheinlich kannst du aber die Miete kuerzen. Wie hoch die Kuerzung ausfallen darf, haengt von verschiedenen Umstaenden ab (alte Wanne noch benutzbar oder voellig unbenutzbar, Duschmoeglichkeit vorhanden oder nicht u.s.w.).

ich würde sagen nur firstgerechte kündigung, mit möglichkeit bis dahin doch noch die badewanne zu erneuern und somit die kündigung nichtig machen.

du solltest natürlich spätestens nach 3 Monaten nach Einzug auf die Idee gekommen sein und nicht erst nach 3 Jahren ;-)

DerCaveman  29.05.2020, 11:19
ich würde sagen nur firstgerechte kündigung, mit möglichkeit bis dahin doch noch die badewanne zu erneuern und somit die kündigung nichtig machen

Oder eben auch mit der Moeglichkeit, dass der Vermieter sagt: "Na prima, bin ich den Mieter wieder ganz leicht losgeworden".