Vermieter entsorgt ohne schriftl. Vorabinfo, von jetzt auf gleich einfach persönliche Gegenstände aus Hof (Gartenbox/Blumenkästen)& Flur (Kinderschuhe/Spiegel)?

7 Antworten

vor allem darfst du mit dem Krempel nicht alles zumüllen .. in Deiner Wohnung kannst Du machen was Du willst - der Flur under hof gehören aber nicht zur gemieteten Fläche .. und ich vermute fast dass übeer das Thema auch schon mal gesprochen wurde und die Sachen nicht weggeräumt wurden

Ob jetzt Hof(Nutzung) oder Treppenhaus mit zur gemieteten Fläche gehört oder nicht- ob man nun Kinderschuhe und ne Gartenbox als Müll ansehen mag oder nicht... gehört sich nicht so etwas wie mindestens mal eine Fristsetzung bzw Vorabinformation... Wenn der Vermieter sich alle halbe Jahre mal blicken lässt und dann nach Lameng mal meint machen zu müssen finde ich das mehr als unverschämt und kann mir nicht vorstellen, dass dieses willkürliche Handeln rechtens ist...

@GGSkywalker666

ich vermute auch das es eine Hausordnung gibt in der steht, dass da nichts stehen darf ....

@GGSkywalker666

Unverschämt ist es, einen Spiegel im Flur zu montieren oder mit einer Gartenbox Gemeinschaftsfläche in Beschlag zu nehmen. Gegen ein paar nasse Kinderschuhe, die ein paar Minuten auf der Fußmatte stehen, sagte er ja nichts.

Bei solch einer Dreistigkeit gehört jemanden genau diese Lektion erteillt, das diskutiert man nicht lange aus: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus :-O

Ob es dein Fehler war, die Sachen dorthin zu stellen oder berechtigt war, kann ich nicht beurteilen, mag sein, mag nicht sein. Ist aber ja auch nicht die Frage

Aber definitiv darf der Vermieter das nicht ohne vorherige Aufforderung entsorgen. Er hätte dich auffordern müssen, die Sachen zu beseitigen. Dann würde es unter Umständen anders aussehen.

Hat er es wirklich weg geschmissen oder in Wirklichkeit nur in eine Garage oder ähnliches verräumt?

OMG - würdest du dir vom VM einen Bierhalter an dein Auto nieten lassen, weil er den dort praktisch findet? Eben, also muss er dich nicht informieren, dass du außerhalb der Mietsache keinerlei Gegenstände auf seinem Eigentum abzustellen oder gar Wandspiegel im Flur zu montieren hast. Manche Dige kapiert man von selbst oder nie :-O

Gartenbox und Spiegel deuten als Dauereinrichtung nun eindeutig auf vertragswidrige Nutzung der Gemeinschaftsfläche bzw. Vermietereigentums hin.

Tatsächlich hat er von dir nun aber vorab schriftlich unter Fristsetzung Beseitigung verlangt und in Ersatzvornahme Entsorgung vorgenommen wie angekündigt.

Dass dich Nachrichten nicht erreichen, ist nun nicht sein Problem: Wozu  verreinbart man Kontakt per WhatsApp, wenn man nicht zeitnah reagiert?

Ganz dünnes Eis wäre der Versuch, die Beseitigungsaufforderung wg.  unangemessen kurzer Frist als unzulässig ausurteilen zu lassen.

Entgegen deiner rechtsirrigen Annahme bedurfte eine Beseitigungsaufforderung weder der Schriftform noch der Bezeichnung als solche: Wenn er letze Woche bereits einmal aus dem Fenster bellte "Das muss da alles weg sonst mache ich das" wäre dies hinlänglich gewesen.

Genau das wird er behaupten, wenn du ihn mit erheblichem Prozessostenrisiko vor Gericht zerrst und womöglich sogar einen Zeugen haben. Und die WhatsApp-Nachricht lediglich als letzte Erinnerung vor Fristablauf behaupten:-)

Der Drops dürfte gelutscht sein - manche lernen ihre Lektion eben hart :-O

G imager761

Die Sachen versperrten weder einen Weg/noch Fluchtweg.

Man darf Sachen nur abstellen wo der Vermieter es erlaubt oder wenn die Fläche mitvermietet ist.

Sachen einfach entsorgen darf er natürlich nicht.


Zitat: Wenn der Vermieter sich alle halbe Jahre mal blicken lässt,


..... somit macht er es also alle halbe Jahre und was ist daran jetzt überraschend bzw. neu?

Ich verstehe Mieter, die mich öfters sehen wollen/möchten. Dann mögen sie einfach einen Termin vereinbaren.

Ich lade nicht mehr ein, denn fast alleine warten kann ich auch zu Hause.