Vermieter droht mit Unzurechnungsfähigkeit?

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Nein, sowas ist nicht möglich. Das einzige, was sein könnte - und ich bin nicht sicher, dass ich wirklich verstehe, um was es in Deiner Frage eigentlich geht und ob Du da nicht etwas durcheinander bringst - ist, dass der Mieter eventuell nicht mehr für sich allein sorgen kann. Da reicht es natürlich nicht, dass er die Miete nicht immmer pünktlich bezahlt. Aber wenn davon auszugehen ist, dass der Mieter eine Gefahr für sich selbst dastellt, weil er z.B. geistig verwirrt ist, dann könnte der Vermieter zur Polizei gehen, die sich dann wiederum mit einem sozialen Dienst in Verbindung setzen...

Oder Du meinst vielleicht auch "Unzuverlässigkeit", denn der Vermieter findet es sicher nicht gut, dass er sich auf die pünktliche Zahlung der Miete nicht verlassen kann.

Wenn das immer wieder vorkommt, kann er selbstverständlich rechtliche Schritte einleiten.

"Unzurechnungsfähigkeit" ist kein Straftatbestand und kann daher nicht bei der Polizei angezeigt werden.

Wenn ein Mensch aufgrund geistiger Defizite (z.B. Demenz) nicht mehr für sich allein sorgen kann, also nicht mehr geschäftsfähig ist, dann braucht er einen Betreuer. Die Bestellung eines Betreuers wird aber nicht über eine Strafanzeige bei der Polizei geregelt. Es handelt sich ja schließlich nicht um ein schuldhaftes Verhalten.

Wird die Miete nicht gezahlt, so kann der Vermieter nur Mahnungen an den Mieter schicken und ab einem gewissen Verzug eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Zieht der Mieter dann nicht freiwillig aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage beantragen. Die Durchsetzung der Räumungsklage dauert allerdings einige Monate.

Wenn sich dieser clevere Vermieter Gerichtskosten ansammeln will soll er so Klagen! Das ist wohl mit das dümmste als Grundlage für zu spät gezahlten Mietzins das es gibt! Erfolgschancen liegen bei 0%! Unzurechnungsfähigkeit nachzuweisen nur auf Grundlage der Mietzinszahlung die verspätet kommt ist ausgeschlossen! Man kann allerdings Verzugszinsen fordern (und auch einklagen) etc...das wäre wesentlich aussichtsreicher.

Man kann allerdings Verzugszinsen fordern (und auch einklagen) etc...

Oder fristlos kündigen.

@anitari

er kann zumindest ordentlich Kündigen, ob die Verzugszinsen (also ich gehe davon aus das die Miete allein ordentlich gezahlt wird und nur die Zinsen fehlen) allein als fristloser Kündigungsgrund reichen, weiss ich nicht. schwer zu beurteilen ohne was dazu zu lesen.

@Sebaestien

Die Miete wird eben nicht ordentlich, sondern unpünktlich gezahlt. Das reicht nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

Nein.

Mal abgesehen davon, dass "Unzurechnungsfähigkeit" keine Straftat ist, die man anzeigen kann. Der Vermieter lallt wirres Zeug.

Unzurechnungsfähig scheint hier wohl der Vermieter zu sein. Laß ihn zur Polizei gehen, die Jungs und Mädels wollen auch mal zu lachen haben.

Ist das überhaupt möglich wegen Mietverzuges so angegangen zu werden?

So nicht, aber wegen der unpünktlichen Mietzahlungen kann der Vermieter dem Mieter, nach Abmahnung und im Wiederholungsfall, fristlos kündigen.