Vermieter fordert doppelte Wasserkosten?

9 Antworten

Dein Mietvertrag gibt Auskunft im Bereich Betriebskosten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du einer Klausel zugestimmt hast, die dir bei Besuch einer Person in deiner Wohnung doppelte Wasserkosten aufdrückt. Also >>> was steht über die Abrechnung des Trinkwasserverbrauches in deinem Mietvertrag?

imager761  06.12.2020, 12:19

Egal ob mietvertrglich vereinbart oder nicht: Sind verbrauchsabhängige Betriebskosten nachweislich durch eine Partei erhöht verursacht, zahle ich die als M im Haus mit stets gleichohem Verbrauch einfach nicht anteilig mit. Dreimal darfst du raten, ob der VM auf seinen Auslagen dann sitzenbleibt oder sie dem Verursacher weiterberechnet...

Da Du so wenig auskunftsfreudig bist, aber eine gute Antwort erwartest, nehme ich jetzt mal an, dass es sich um ein Haus mit mehreren Wohnungen handelt und eine davon wird sogar vom Vermieter selbst bewohnt, sodass er es jedes Mal mitbekommt, wenn die Freundin zum Übernachten zu Dir kommt.

Da die Wohnungen keinen eigenen Wasserzähler haben, ärgert es ihn, dass er und evtl. andere Mieter im Haus für den Wasserverbrauch Deiner Freundin nicht nur das Frischwasser, sondern auch das Abwasser mit bezahlen soll. Irgendwie verständlich, oder?

Dennoch ist er nicht im Recht, wenn die Freundin nicht dauerhaft bei Dir wohnt. Du kannst sein Ansinnen aber abwehren und ihm widersprechen.

Als Vermieter wäre ich dann aber ziemlich frustriert und würde mir überlegen, was man da noch tun kann.

Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, also außer Dir wohnt nur noch der Vermieter, würde ich Dich gemäß §573 BGB fristgerecht kündigen (3 Monate längere Kündigungsfrist, keine Begründung notwendig).

Geht diese Möglichkeit nicht, würde ich Dir eine saftige Mieterhöhung abverlangen, die mindestens so hoch ist, wie die Wasser-/Abwassermehrkosten, die Du nicht bezahlen willst.

Mein Vorschlag daher: Zeige ihm auf, wie oft Deine Freundin bei Dir tatsächlich übernachtet und mach den Vorschlag, dass sie z. B. zur Hälfte angerechnet wird. Das zeigt Dein Entgegenkommen und wenn er darauf eingeht, ist wieder Frieden im Haus.

Du darfst 6 Wochen im Jahr Besuch haben, der bei Dir übernachtet.Ohne zusätzliche Nebenkosten

Natürlich kann dein VM wie auch die anderen M durchsetzen, dass der durch deine Besucherin erhöhte Kaltwasser- wie Abwasserverbrauch von dir bezahlt wird :-O Entweder duch erhöhten Abschlag oder eben durch erhöhte Abrechnung, wie du das bezahlst, ist deine Sache; dass du es tust, nicht.

Ich würde als M argumentieren, in den Zeiten vor deinen Damenbesuchen immer gleich viel verbraucht zu habem, den nunmher entstandene Mehrverbrauch an Kaltwasser- und Abwasserkosten damit deiner Besucherin zuordnen ist und von meiner Betriebskostenabrechnung stumpf abziehen.

Und nun rate mal, ob der VM auf den unbezahlten Kosten sitzen bleiben möchte?

Habt ihr denn kein Wasserzähler?

Demnach ist es egal, denn Du bezahlst ja sowieso nur den nachgewiesenen Verbrauch. Zuviel bezahltes bekommst Du ja wieder zurück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung