Heizkostenvorauszahlung doppelt?

3 Antworten

Wenn du eigenständig einen Liefervertrag hast, zahlst du diesem die monatlichen Abschläge wie vereinbart. Erst wenn dein Vermieter dir diese ebenso im Rahmen der Jahrsabrechnung berechnet / berechnen will, kannst du Doppelzahlung konstatieren. Dagegen wäre dann Einspruch einzulegen.

Woraus schließt Du das in den NK die Du an den Vermieter zahlst die Kosten für Heizenergie enthalten sind?

Im Vertrag steht der Betrag bei Heizkostenvorauszahlungen. Was ich mir vorstellen kann, ist dass er vielleicht einen Fehler gemacht hat und der Betrag stattdessen bei Betriebskostenvorauszahlungen stehen sollte. Da wäre meine nächste Frage, ob ich mich streng an den beidseitig unterschriebenen Vertrag halten kann, obwohl es sein kann, dass da dieser Fehler drin ist 🤔

@cyxxyc

Kann sein das der Vermieter den Betrag aus versehen in die falsche Zeile geschrieben hat. Das macht die Vereinbarung aber nicht unwirksam.

Bei der Abrechnung wirst Du ja sehen was er alles umlegt.

@anitari

Okay, also rein rechtlich gesehen könnte ich jetzt einfach die Heizkosten nicht mehr an ihn zahlen und ihm die Rechnungen vom Versorger als Nachweis zuschicken?

@cyxxyc

Nicht, wenn das Betriebskosten sind, die Sie an den Vermieter zahlen. Fragen Sie ihn doch einfach, was in der Summe alles enthalten ist.

@cyxxyc

Und dann? Dann wird er dir bei der Abrechnung als Vorauszahlungen für Betriebskosten 0,00 € anrechnen.

Alles ist richtig. Halten Sie sich an den Mietvertrag!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung