Vermieter bucht die Miete zu früh ab?
Normalerweise wird mir die Miete immer am 3. Tag eines Monat abgebucht.
Auf der Übersicht meiner Einnahmen und Ausgaben von der Sparkasse steht heute geschrieben, dass der Vermieter schon am 28.November für den Monat Dezember die Miete im voraus abgebucht hat.
Also 6 Tage im voraus? Geht's noch? Was ist bei denen schief gelaufen? Irgend eine Idee? Danke.
9 Antworten
Die Miete ist normalerweise am 1. eines Monats fällig. Wenn Dein Vermieter bisher immer erst am 3. abgebucht hat, ist das nett. Er dürfte auch schon am 1. abbuchen.
Der 28. war jetzt aktuell der letzte Werktag vor dem 1. - dennoch sollte die Lastschrift natürlich nicht vorm 1. Dezember veranlasst werden.
Ich würde aber wahrscheinlich das ganze erst mal beobachten und nicht gleich ein Fass aufmachen (bei mir ist allerdings auch das Konto am Monatsende gedeckt, so dass ich hier keine Schwierigkeiten hätte).
Moin, es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
- a) der Vermieter hat den Termin zur Einziehung vorverlegt oer
- b) die Spk hat den genauen Abbuchungstermin nicht beachtet.
Genaueres wirste erfahren, wenn Du bei beiden anrufst. Grüße
Also wenn du mich fragst solltest du mit deinem Vermieter mal reden. Wenn er sagt, dass das eine geänderte Regelung ist, dann kannst du da leider nicht mehr viel machen denke ich... Aber ich denke, wenn das KEINE neue Regelung ist, solltest du dir mal einen Anwalt zur Hand nehmen, weil der dir da in allen Rechtslagen helfen könnte. Auch um zu gucken ob er das theoretisch überhaupt darf, was mich allerdings sehr wundern würde. Aber überprüf lieber vorher noch mal deine und auch seine Bank. Wenn nähmlich die was falsch gemacht haben, könnte es für die nämlich blöd werden, aber wenn du direkt mit nem Anwalt gegen den Vermieter gehst, weiß ich leider nicht, ob dass dann so gut für dich wäre... Also guck dir das lieber vorher alles noch mal an..! Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen LG
Das ist unterschiedlich schau in deinem Mietvertrag nach wann ihr des vereinbart habt!
Ich glaube eher bei dir gehts nicht mehr. Der Vermieter buchte bisher mehr als korrekt ab. Es darf auch mal was schiefgehen! Ein großartiger Schaden (spürbarer Zinsverlust, missglückter Kauf einer Sache wegen fehlender Deckung, ...) dürfte nicht entstanden sein, oder?
Beobachtet das ein paar Mal. Sollte es regelmäßig verfrüht abgebucht werden, sprich deinen Vermieter vorwurfslos darauf an. Aber pssst ... Ende Dezember sind Feiertag und vor allem liegt zwischen dem 1. Januar und dem folgenden Wochenende ein ganzer Bankarbeitstag ... wenn das schiefgeht, solltest Du unbedingt die Presse einschalten. Die sollen gefälligst alle ordentlich für dich arbeiten und nicht noch verlängerte Wochenenden machen.