Vermieter bucht die Miete zu früh ab?

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Die Miete ist normalerweise am 1. eines Monats fällig. Wenn Dein Vermieter bisher immer erst am 3. abgebucht hat, ist das nett. Er dürfte auch schon am 1. abbuchen.

Der 28. war jetzt aktuell der letzte Werktag vor dem 1. - dennoch sollte die Lastschrift natürlich nicht vorm 1. Dezember veranlasst werden.

Ich würde aber wahrscheinlich das ganze erst mal beobachten und nicht gleich ein Fass aufmachen (bei mir ist allerdings auch das Konto am Monatsende gedeckt, so dass ich hier keine Schwierigkeiten hätte).

Ja, wobei der Vermieter sonst immer am 3. Tag eines Monats abgebucht hat. Deswegen staune ich gerade.

Lohn gibt's ja immer erst am 1. Tag eines Monats ;-)

@Gluckwunsch

Bei Dir. Woanders schon früher. Alle Unternehmen müssen die Krankenkassenbeiträge schon ca. am 23. eines Monats bezahlen. Dazu muss auch die Lohnabrechnung gemacht sein. Nach der Lohnabrechnung wird bei vielen automatisch auch gleich überwiesen.

Wenn es dem Arbeitgeber aber auf "nur ja nicht zu früh zahlen" ankommt, ist es so, wie bei Dir.

@bwhoch2

Aus welchem Land kommst du bitte ursprünglich? Ich staune gerade über deinen Beitrag.

Bei uns ist das ganz anders.

Falsch, die Miete ist am 3. Werktag fällig, Samstag nicht mitgerechnet. Sollte also rechtzeitig überwiesen werden, entweder als Selbstüberweisung oder Dauerauftrag. Eine Rückbuchung wegen verfrühtem Einzug halte ich für Unsinn.

Moin, es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

  • a) der Vermieter hat den Termin zur Einziehung vorverlegt oer
  • b) die Spk hat den genauen Abbuchungstermin nicht beachtet.

Genaueres wirste erfahren, wenn Du bei beiden anrufst. Grüße

Ja. Das mache ich. Normalerweise wird mir immer am 3. Tag eines Monats die Miete abgebucht.

Deswegen bin ich sehr überrascht!

Danke für deine Antwort : - ) Warum sollte der Vermieter den Termin vor verlegen?

@Gluckwunsch

Was ist den vertraglich vereinbart ich tippe mal erster des Monats.

@Anton96

Bei einem Dauer Auftrag, der bei Miete üblich ist wäre deine Bank zuständig bei einer Einzugsermächtigung die des Vermieters.

Nochmal eine Frage:

Ist es die Bank des Vermieters, die mir das Geld abbucht? Oder macht das meine Bank?

Bitte um eine Antwort

@Gluckwunsch

Die Bank des Vermieters sendet die Lastschrift an deine Bank, und die belastet sie deinem Konto.

Das ist sicher nicht die Schuld der Sparkasse ! Wenn der Vermieter das in Auftrag gibt führt die Bank das aus fertig

@Guetta77

Das ist unsicher. Die SEPA-Lastschrift muss mit einem Vorlauf von mindestens 7 Tagen zur Bank gegeben werden. Die Bank des Einziehers gibt die Aufträge sofort mit Termin an die Bank der Zahler weiter. Dann hat diese es in der Hand, sich an die vorgegebenen Termine zu halten oder nicht. Da jedoch alles automatisiert abläuft, greift hier niemand bei den Banken manuell ein und verändert ein Datum. Dennoch, man weiß es nicht.

Also wenn du mich fragst solltest du mit deinem Vermieter mal reden. Wenn er sagt, dass das eine geänderte Regelung ist, dann kannst du da leider nicht mehr viel machen denke ich... Aber ich denke, wenn das KEINE neue Regelung ist, solltest du dir mal einen Anwalt zur Hand nehmen, weil der dir da in allen Rechtslagen helfen könnte. Auch um zu gucken ob er das theoretisch überhaupt darf, was mich allerdings sehr wundern würde. Aber überprüf lieber vorher noch mal deine und auch seine Bank. Wenn nähmlich die was falsch gemacht haben, könnte es für die nämlich blöd werden, aber wenn du direkt mit nem Anwalt gegen den Vermieter gehst, weiß ich leider nicht, ob dass dann so gut für dich wäre... Also guck dir das lieber vorher alles noch mal an..! Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen LG

Mit dieser Antwort konntest Du sicher nicht helfen! Das ist so wie, wenns draussen schön ist, ist gutes Wetter und wenn es regnet, dann schlecht.

Zum Anwalt wegen sowas? Würdest Du ihm die Kosten erstatten?

Das ist unterschiedlich schau in deinem Mietvertrag nach wann ihr des vereinbart habt!

Ich glaube eher bei dir gehts nicht mehr. Der Vermieter buchte bisher mehr als korrekt ab. Es darf auch mal was schiefgehen! Ein großartiger Schaden (spürbarer Zinsverlust, missglückter Kauf einer Sache wegen fehlender Deckung, ...) dürfte nicht entstanden sein, oder?

Beobachtet das ein paar Mal. Sollte es regelmäßig verfrüht abgebucht werden, sprich deinen Vermieter vorwurfslos darauf an. Aber pssst ... Ende Dezember sind Feiertag und vor allem liegt zwischen dem 1. Januar und dem folgenden Wochenende ein ganzer Bankarbeitstag ... wenn das schiefgeht, solltest Du unbedingt die Presse einschalten. Die sollen gefälligst alle ordentlich für dich arbeiten und nicht noch verlängerte Wochenenden machen.

Unsinn. SEPA-Lastschriften laufen durch die Automatisierung normalerweise sehr zuverlässig ab. Kommt es wegen der Feiertage im Januar zu einer Verzögerung, hat das der Vermieter in diesem Fall selbst zu vertreten. Es gibt durch verlängertes Wochenende bei den Banken sicher kein Problem.