Vermiete erstmalig Wohnung. Bekomme ich Rückmeldung vom Einwohnermeldeamt?

5 Antworten

Hallo,

eine Ruckmeldung bekommst du nicht, kannst aber als Vermieter nachfragen, ob die. Anmeldung geschehen ist, wenn du das möchtest. Der Mieter hat zwei Wochen Zeit dazu.

Als " neuer" Vermieter möchte ich dir noch den Tipp geben, in den Vermieterverein "Haus und Grund" einzutreten, das lohnt sich. Du bekommst gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag kostenlose Beratung in allen mietrechtlichen Dingen und kannst gegen Entgeld auch die Nebenkostenabrechnung von denen machen lassen 

Nein, es gibt keine offizielle Rückmeldung. Ich habe mir von der Mieterin eine Kopie des Durchschlages von der Anmeldung zusenden lassen. Da ist dann ein Bestätigungsstempel drauf. Diese Kopie wanderte in den Vermietungsordner.


Hallo,

leider bekommst du da keine Rückmeldung. Allerdings hast du nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes das Recht beim Meldeamt nachzufragen, ob sich dein Mieter in deiner Wohnung an oder abgemeldet hat.

Nein, die registrieren das nur in ihrem Register. Müssten sie jedem Vermieter eine Rückmeldung geben, würde das viel zu viel Arbeit bedeuten.

Aber dein Mieter kann dir die Anmeldebescheinigung zeigen, dann kannst du sicher sein, dass sie sich angemeldet haben.

Nein, du bekommst keine Bestätigung. Da hast du nichts mit zu tun, außer dass du mit der Bestätigung nachweist, dass sie tatsächlich die Wohnung mieten und dort wohnen. Weiter musst du dich da nicht drum kümmern.