vermessungsingenuer amtlicher lageplan gültigkeit verjährung?

2 Antworten

In den Bauvorlagenerlassen der Bundesländer steht, dass ein Lageplan "neueren Datums" sein soll. Damit soll erreicht werden, dass dort alle Gebäude eingemessen sind, die bestehen.

In der Regel wird deshalb ein Lageplan verlangt, der nicht älter als 6 Monate ist. Wenn jedoch der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser bestätigt, dass sich die Gebäude in einen älteren Lageplan nicht verändert haben und diese Aussage plausibel ist, wird in der Regel auch ein älterer Lageplan ausreichend sein.

Wenn Ihr jedoch an einen formalistischen, unerfahrenen, arroganten und/oder wichtigtuerischen Sachbearbeiter geratet habt Ihr Pech gehabt, denn das ist eine Ermessensentscheidung der Bauaufsichtssachbearbeiter.

Du brauchst einen beglaubigten Lageplan , das ist der neueste und gültige