"Verlustvortrag" bei der Steuererklärung statt Auszahlung?

2 Antworten

Erstmal: Du kannst nicht mehr bekommen an Steuern als du gezahlt hast.
Weiter bedeutet "Verlustvortrag" das deine Aufwendungen laut Erklärung höher waren als die Einnahmen, heißt du hast aufs Jahr gesehen Verlust gemacht.

Das ist natürlich aus verschiedenen Gründen möglich, dieser Verlust wird im Folgejahr auf deine Einkünfte angerechnet und mindert so deine Steuerlast.

Eine Auszahlung dieses Verlustes ist somit auch nicht möglich.

Verlustvortrag = Einkünfte < 0

Beispiel:

Arbeitnehmer 50.000 € brutto - Werbungskosten Pilotenausbildung: 80.000 €

= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = - 30.000 €

30.000 Verlustvortrag

= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = 0 €

gezahlte Lohnsteuer (Steuerklasse I) ca. 8.400 € ---> Erstattung

Einbehaltene Lohnsteuer wird erstattet, da nichts zu besteuern ist.

  • Der Verlust selbst wird natürlich nicht ausgezahlt, sondern im nächsten Jahr mit den Einkünften verrechnet - dann zahlst Du im nächsten Jahr weniger Steuern (im Beispiel: 30.000 € Einkünfte werden im Folgejahr von den Einkünften nicht besteuert - dadurch gehen die ins Minus führenden Werbungskosten nicht verloren).

Hast Du denn überhaupt Steuern vorausgezahlt?

Der Bescheid über den Verlustvortrag und der Einkommensteuerbescheid kommen ggf. separat.

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