verleihen und vermieten was ist der Unterschied

11 Antworten

Vermietung -> kostenpflichtig

Verleih -> kostenlos

Verleihen = Zur Nutzung vergeben, meist ohne Kossten........dann irgendwann zurückgeben an den Verleiher, der der Besitzer ist.

Vermieten = Gebrauch von Dingen oder Wohnunterkünften zu einem festen Mietsatz, der Vermieter bleibt immer der Besitzer.

Padri  24.01.2012, 10:46

Letzteres stimmt so leider nicht bei Wohnungen. Der Vermieter bleibt immer der Eigentümer, vorausgesetzt er handelt nicht im Auftrag des Eigentümers. Der Mieter wird durch Schlüsselübergabe Besitzer der Wohnung für die Zeitdauer der Anmietung.

XtraDry  24.01.2012, 19:10

Das stimmt so nicht, in beiden Fällen verliert der Eigentümer den Besitz...

Allgemein- oder umgangssprachlich wird hier oft nicht streng differenziert.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bedeutet der Begriff "Leihe", dass der Verleiher sich verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten (§ 598).

"Miete" bedeutet, dass der Vermieter sich verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und der Mieter, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu bezahlen (§ 535).

Der Vermieter bleibt selbstverständlich nicht Besitzer (wie elenore ausführt), sondern Eigentümer, Besitzer wird der Mieter.

Verleihen bedeutet meist eine Überlassung ohne Kosten, z.B. im Freundeskreis. Bei der Miete (Wohnung, Auto) entstehen Kosten und ist i.d.R. ein Vertrag notwendig. Beim Fahrradverleih heißt es noch "Verleih", aber kostet etwas. I.d.R. handelt es hierbei um eine kurzzeitige Überlassung von ein paar Stunden bis wenige Tage.

verleihen: Kostenlos Vermieten: Kostet und läuft steuerlich über den staat

Außnahmen wie z.b.: Autoverleih ist im prinzip sowas wie Autobatterie... man müsste eigentlich Autoakku sagen aber wer sagt das schon ;) (akku weil wiederaufladbar)

johnnymcmuff  23.01.2012, 23:56

Aha und beim Geldverleiher bekommt man also Geld kostenlos.Schön wärs! :-)

Eichbaum1963  24.01.2012, 00:18
@johnnymcmuff

In der Tat ist ein Leihvertrag das unentgeltliche überlassen einer Sache.

Alles andere wie z. B. Geldverleiher, Fahrradverleih, Autoverleih, etc. gibt es nur umgangssprachlich.

Ein "Geldverleiher" wäre rein rechtlich gesehen also wirklich jemand, der Geld ohne jegliche weitere Kosten ausleiht. ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Leihvertrag_%28Deutschland%29