Welche Bedingungen gibt es bei Hoftoren im Mietrecht?

11 Antworten

Gesetzliche Bestimmungen  dazu gibt es nicht.

Es gilt was der Vermieter festlegt.

Ich spreche da Zeiten an wo das Tor unbedingt/nicht unbedingt verschlossen sein muss. 

Welche wären das deiner Meinung nach?

Der Vermieter kann die Schließung des Tors vorschreiben. Es darf allerdings NICHT verschlossen sein am Tag

Wenn der Vermieter den Mietern mündlich mitteilt, dass das Hoftor immer nach Aus.-oder Einfahren verschlossen werden muss, so hat das Gültigkeit, auch wenn das schriftlich nicht zum Aushang kommt.

Der Vermieter wird seine Gründe haben, warum er auf das Verschliessen des Hoftores besteht. Das könnten Gründe sein,um Unbefugten den Zutritt auf das Grundstück zu unterbinden. Oder aber der Ordnung halber nicht damit einverstanden ist, wenn das Hoftor offensteht.

Eine gesetzliche Regelung hierfür gibt es freilich keine. Der Vermieter hat das Recht, dass sein Eigentum geschützt wird und daran müssen sich die Mieter halten.

Wenn der Vermieter möchte das das Tor verschlossen wird, bzw. verschlossen sein soll. Dann ist das zu akzeptieren. Ist doch nichts dabei, wen man nach dem Raus oder Reinfahren das Tor schließt

Eine Hoftür zu einem Hof eines Mietshauses dürfte gleichgesetzt sein mit einer Haustür zu einem Mehrfamilien(miets)haus...

Eine gesetzliche Regelung, ob diese offen stehen darf oder geschlossen sein muss, gibt es nicht. Es gilt die Hausordnung....

Allerdings könnte eine ständig offen stehende Tür bereits einen "Mietmangel" darstellen, da so auch nicht berechtigte Personen Zugang zur "Mietsache" haben.... 

Wenn der Vermieter verlangt, dass eine Tür nach Betreten/Durchfahrt wieder geschlossen werden muss, dürfte sich daraus ein Anspruch ableiten....

Stimme ich dir im Grunde zu...Da dieses Tor keine zwei Wochen erst steht, gibt es aber keine Hausordnung...Zumindest jenseits formeller Form wie Aushang,Beschilderung oder schriftlicher Anrede - bis jetzt wie schon davor...Ist eben nicht mein bestes Mietverhältnis *ichzahlpünktlich*

@Kazantipisthip

Ist die Stellplatz-oder Garagenmiete ein Bestandtteil Ihres Wohnraummietvertrages?

Existiert m Umfeld des Garagen/Stellplatzhofes Parkdruck?

Falls nicht, hängt "Ihr Herz" am Fortbestand der möglichen Nutzung?