Verlängerung der Probezeit nach nicht verschuldetem Unfall?

12 Antworten

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Ob der Unfall Auswirkungen auf Deine Fahrerlaubnis haben wird, hängt davon ab, welche Ordnungswidrigkeit Dir vorgeworfen wird. Hierzu müsste man aber noch weitere Details des Unfalls und der Unfallörtlichkeit kennen.

Grds. muss man als Fahrzeugführer innerhalb der Sichtweite sein Fahrzeug jederzeit anhalten können, um auf eventuelle Hindernisse oder auch Veränderungen der Fahrbahngegebenheiten reagieren zu können. Wenn man also von der Fahrbahn abkommt und sich überschlägt, passiert dies in den seltensten Fällen unverschuldet.

Beispiele für mögliche OWi-Tatbestande:

  • Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. (§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG), Bußgeld: 145€, Punkte, Nachschulung/Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit

  • Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall. (§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG), Geldbuße: 35€, keine Punkte, keine weiteren Konsequenzen

  • Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. (§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG), Geldbuße: 35€, keine Punkte, keine weiteren Konsequenzen

In solchen Fällen kann es von Vorteil sein, ein Verwarnungsgeldangebot der Polizeibeamten (sofern es ein solches denn vor Ort gibt) anzunehmen .. damit ist die Sache nämlich erledigt und es gibt keine weiteren Konsequenzen (sog. Klageverbrauch)

Miwi000  08.10.2018, 12:39

Danke schon einmal. Laut Ihrer Aussage fuhr sie wie erwähnt auf unbekannter Strecke. Ihre Insassen sagten, sie solle geradeaus weiterfahren. Plötzlich kam diese für sie bis dato unersichtliche scharfe Linkskurve. Ein Mitfahrer schrie, sie müsse links und dann passierte es. Ich habe von Verwandten, die an dieser Stelle waren gehört, dass es tatsächlich den Anschein macht man fährt weiter geradeaus. Sie ist auch wie gesagt ohne Beschilderung oder Gefahrenkennzeichnung. Heißt, sie war ja nicht zu schnell in dem Sinne, dass sie die Kurve gesehen hat und sich mächtig überschätzt hat und mit 50-60 km/h reingefahren ist. Sie sah sie einfach nicht und war quasi schon in der Kurve drinn bevor es passierte

Du musst hier mit einem Bußgeld und mit Punkten rechnen, außerdem dann in der Folge mit Probezeitmaßnahmen da es sich um einen A-Verstoß handelt.


TBNR 103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.

§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

  • 145€ Bußgeld
  • 3 Punkte
  • 23,50€ Gebühren

Dir wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet werden wodurch sich auch Deine Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Ja, das wird Auswirkungen haben, es handelt sich dabei um einen A-Verstoß: "Zu schnelles Fahren an Kreuzungen, an übersichtlichen Stellen und Straßen, an Einmündungen, sowie bei schlechten Witterungs- und / oder Sichtverhältnissen." und führt zur Verlängerung der Probezeit und zur Nachschulung.

Der Unfall ist übrigens nicht unverschuldet - Du bist damit in der Situation unangemessener Geschwindigkeit gefahren. Im Grundsatz darfst Du nur so schnell fahren, wie die "Sichtweite" und die "Sichtverhältnisse" es zulassen.

Das diese Betrachtungsweise nicht immer praxisgerecht ist, ändert nichts an der laufenden Rechtssprechung zu diesem und ähnlichen Themen...

PepsiMaster  27.11.2012, 10:36

der genannte Tatbestand scheint hier nicht zu passen. Es gibt im Sachverhalt des Fragestellers keine Anhaltspunkte, dass sich der Unfall an einer Kreuzung, Einündung, unübersichtlichen Stelle oder bei schlechten Witterungs-/Sicherverhältnissen ereignet hätte.

WetWilly  27.11.2012, 16:05
@PepsiMaster

Das sehe ich anders - offenbar wurde ja die Verschmutzung zu spät gesehen. Insofern zählt auch einfache Dunkelheit als "schlechte Sichtverhältnisse"...

PepsiMaster  28.11.2012, 01:42
@WetWilly

"offenbar wurde ja die Verschmutzung zu spät gesehen"

Das stimmt ... von Dunkelheit steht aber nichts im Sachverhalt ...

WetWilly  28.11.2012, 09:17
@PepsiMaster

Der Fragesteller schrieb um 7:32 "gerade eben ist mir folgendes passiert". Da können wir, glaube ich, davon ausgehen, dass es dunkel war. Ich nehme nicht an, dass der Fragesteller aus Australien geschrieben hat... ;-)

PepsiMaster  28.11.2012, 14:20
@WetWilly

Spekulation ... es gibt ja auch noch einen unterschied zwischen zu schnell und nicht angepasst. Der Fragesteller war ja (nach eigener Angabe) mit 80km/h unterwegs, die zul. Höchstgeschwindigkeit betrug 100km/h

Möglicher Tatbestand (auf Grund der wenigen Informationen schwierig zu bestimmen): Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Miwi000  08.10.2018, 12:45

@PepsiMaster dankeschön!

man kann dir vorwerfen, dass du mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bist. Im Herbst muss man mit verschmutzten Straßen rechnen. Das hätte zumindest meine oberlehrerhafter Fahrlehrer gesagt. Sorry, aber zu den Folgen für deinen Führerschein kann ich dir leider nichts sagen.

Hi ersteinmal,sei froh,dass dir nichts passiert ist.Auch wenn 100 erlaubt ist,muss man nicht 100 fahren,gerade in dieser Jahreszeit und ob dunkel oder nicht,ob Fahrbahn verschmutzt ist oder nicht.Egal. Die Probezeit wird dadurch nicht verlängert ,doch für die Zukunft,wenn du erst seit kurzem Den Lappen hast,überschätze dich nicht mehr.Andere haben 30 Jahre Erfahrung und auch denen passiert so etwas.Also,ich wünsch dir Allzeit gute Fahrt,mit Weitblick! Lg

Crack  27.11.2012, 11:23

Die Probezeit wird dadurch nicht verlängert

Ich danke Du machst dem Fragesteller hier falsche Hoffnungen...

Miwi000  08.10.2018, 12:41

Vielleicht solltest du ein bisschen besser lesen. Erstens passierte es innerorts und dementsprechend war sie nicht mit 100 unterwegs und zweitens bin ich nicht gefahren sondern meine Cousine