Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

4 Antworten

Bei einem Wiederspruch kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Ich sehe da äußerst schlechte Karten der Verteidigung. Ein Zweifelsfall wäre es finde ich, wenn die Ampel gerade eben umgeschaltet hat, eindeutig finde ich es, wenn die Polizei bereits 10 Sekunden an der roten Ampel stand und du dann drübergefahren bist, das ist eindeutig, da muss man kein Polizist sein um zu erkennen, das es länger als eine Sekunde rot gewesen ist. Deinen Fall musst du kennen. Die Chancen der Polizisten dürften aber besser stehen als deine, nicht nur, weil sie Polizisten sind sondern auch, weil die Aussage von zwei Personen gegen eine steht, ohne Gegenzeugen lässt sich da wohl nichts machen.

Da kommst du ohne Zeugen nicht raus.

Ich will ja die rote Ampel garnicht anzweifeln, nur stand auf einigen Seiten für einen qualifizierten Verstoß (>1sek) brauchen die Polizisten mehr Beweise als eine Schätzung.

@Crispaceo

Anwalt kostet mehr geld als die Busse.

@Crispaceo

Nein - die Polizei ist im Zweifel Glaubwürdiger. Macht dass ja nicht zum ersten Mal. Jahrelange Erfahrung mit geschultem Auge/Ausbildung. Hatte einen ähnlichen Fall. Das ganze wurde für mich nur teurer. War der Meinung bei gelb in den Kreuzingsbereich eingefahren zu sein. In der mitte hatte ich dann rot. Das war es......

es steht auch nichts dergleichen auf dem Zettel.

Keine Paragraphen-kette?

132a BKat steht für einen einfachen Rotlichtverstoß,
132a.3 BKat steht für einen qualifizierten Rotlichtverstoß.

Der Unterschied zwischen Beidem: 60€ oder 100€ plus 28,50€ Gebühren.

Auch als Radfahrer bekommst Du keinen Bonus.