Verkauf von Landwirtschaftsfläche

3 Antworten

Die Frage ist, wie lange der Betrieb schon vor der Verpachtung in Deinem Eigentum war. Es gab vor vielen Jahren (genaues Datum ist mir eben nicht bekannt) den Übergang zur Bedengewinnbesteuerung auch bei Land- und Forstwirten. Damals wurde ein Bilanzwert ermittelt, der erheblich über dem tatsächlichen Bodenwert lag und eigentlich auch noch heute liegt. Dieser Wert sollte Dir, Deinem Steuerberater oder dem Finanzamt bekannt sein. Also kannst Du diesen Wert erfahren. Wenn die Fläche nicht inzwischen Bauerwartungsland oder Bauland geworden ist, dürfe der Verkaufspreis auch heute noch unter dem damaligen Bodenwert liegen.

Das kommt darauf an welche Steuern Du bisher auf Dein Einkommen zahlst , weil es dabei als Veräußerungsgewinn aufgerechnet wird. So ist es schwer zu sagen meist so um die 30 % , aber es gibt eine Steuerlichern Wert des Grundstückes und nur wenn der Verkaufspreis darüber ist wird er besteuert ,, sowie gewisse Freigrenzen wenn es ien gewisse Größe nicht übersteigt.

wenn schon lange verpachtet war,liegt möglicherweise eine betriebsaufgabe vor,dass keine steuern anfallen,ansonsten ist der betrag zu versteuern,der über dem buchwert liegt---frag unbedingt einen landwirtschaftlichen steuerberater.