Verjährung bei Sozialstunden und Arrest?
Hallo ich habe letztes Jahr eine Verhandlung gehabt wegen Betrug (Jugendstrafe ) da hab ich 50 sozialstunden bekommen und mir haben 2,5 Stunden gefehlt dadurch kam es zu einer neuen Verhandlung bei der ich noch mal 40 Stunden und eine Woche Arrest bekommen dadurch das ich eigentlich meine Auflage fast erfüllt habe hab ich keine lust noch mal Stunden zu machen was kann ich dagegen tun und gibt es eine Verjährung ?
3 Antworten
Auf solche Salamitaktik lässt sich das Gericht halt nicht ein. 50 Stunden sind 50 Stunden. 47,5 eben nicht.
Ich vermute, du hast den Richter verärgert. Er sagt 50, du machst 47,5. Jetzt hat er dir richtig eingeschenkt. Machen kannst du kaum was, da es keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel ist.
Verjährung tritt frühestens nach 5 Jahren ein.
Da musst du durch.
Tipp: halte dich zukünftig peinlich genau an die Anordnungen des Gerichts.
Er kann ja 2 Jahre auswandern, dann ist die Verjährung durch
Ich glaube eine Verjährungsfrist gibt es ab 10 Jahren hab ich mal gehört, also eindeutig noch nicht der Fall bei dir.
Vielleicht beim nächsten Mal einfach Augen zu und durch. Ist doch echt ärgerlich wegen 2,5 Stunden jetzt nochmal so einen Mist am Hals zu haben. Die kein Bock Einstellung wird dich in dem Sinne also nicht viel weiter bringen.
Ja die gibt es, aber die ist noch nicht eingetreten.
Frühestens in 5 Jahren.
Ab wann tritt die ein ?