Verjährung bei Sozialstunden und Arrest?

3 Antworten

Auf solche Salamitaktik lässt sich das Gericht halt nicht ein. 50 Stunden sind 50 Stunden. 47,5 eben nicht.

Ich vermute, du hast den Richter verärgert. Er sagt 50, du machst 47,5. Jetzt hat er dir richtig eingeschenkt. Machen kannst du kaum was, da es keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel ist.

Verjährung tritt frühestens nach 5 Jahren ein.

Da musst du durch.

Tipp: halte dich zukünftig peinlich genau an die Anordnungen des Gerichts.

Er kann ja 2 Jahre auswandern, dann ist die Verjährung durch

Ich glaube eine Verjährungsfrist gibt es ab 10 Jahren hab ich mal gehört, also eindeutig noch nicht der Fall bei dir.

Vielleicht beim nächsten Mal einfach Augen zu und durch. Ist doch echt ärgerlich wegen 2,5 Stunden jetzt nochmal so einen Mist am Hals zu haben. Die kein Bock Einstellung wird dich in dem Sinne also nicht viel weiter bringen.

Ja die gibt es, aber die ist noch nicht eingetreten.

Ab wann tritt die ein ?

@DK229

Frühestens in 5 Jahren.