Verfügung / Erklärung - Aufenthaltsbestimmungsrecht?

1 Antwort

Nein. Das

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht

bleibt weiter ein gemeinschaftliches Recht, bis ein Familiengericht etwas anders entscheidet. Mit dem Schreiben gibt aber ein Elternteil eine Willenserklärung ab, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung in die Entscheidungsfindung mit einbezogen wird. Wie weit sie wirkt hängt vom Einzelfall ab. Denkbar ist schließlich auch, dass der Vater das Aufenthaltsbesimmungsrecht missbraucht.