Vereinskündigung ohne mitgliedsnummer?

3 Antworten

als Vereinsmitglied bist du i.d.R. eine natürliche Person und deine Identität wird durch Namen, Geburtsdatum und Anschrift beschrieben, nicht durch die Mitgliedsnummer. Diese erleichtert ggf. eine Zuordnung, mehr aber auch nicht. So wäre im umgekehrten Fall eine Kündigung nicht möglich, wenn jemand deine Nummer benutzte, aber ganz anders heißt (und ist).

Also ja, eine Kündigung ist auch ohne Nummernangabe rechtkräftig; es sei denn, dass in der Vereinssatzung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden.

Dein Name muss draufstehen und der muss eindeutig zuzuordnen sein. Solltest du einen häufigen Namen haben, also mindestens noch die Adresse und vielleicht das Geburtsdatum.

Deine Unterschrift muss natürlich auch drauf sein.

Die Mitgliedsnummer erleichtert höchsten einen Mitarbeiter die Arbeit.

Wenn dein Name eindeutig ist (da du zum Beispiel das Geburtsdatum oder die Adresse dazu angegeben hast), ist das kein Problem.