Widerruf einer Mitgliedschaft

3 Antworten

Unterstellt, dun hast den Mitarbeiter nicht eingeladen und daraufhin Vertrag geschlossen, wäre dieses sog. "Haustürgeschäft" wirksam zu widerrufen.

Ohne eine schrfitliche Belehrung über dein Widerrufsrecht gäbe es hierzu keine Frist, danach sicherheitshalber per Einwurfeinschreiben (Zugangsnachweis) in schriftlicher Form Vertrag widerrufen. Per E-Mail oder Fax nur dann, wenn dies in der Belehrung ausdrücklich erlaubt wäre: "Hiermit widerrufe ich den Vertrag vom [Datum] über [Produkt]" bzw. "Hiermit widerrufe ich beigefügten Vertrag" mit Datum und Unterschrift reicht völlig.

G imager761

Dankeschön!

Hallo! Kannst du natürlich. Nutze alle Daten zur Info die dir vorliegen auch wenn du noch nichts schriftliches in Form von Mitgliedsnummer etc hast. Die finden dich schon. Und falls doch nicht musst du zwar ein zweites Mal reagieren aber besser so als das ungewünschte Ding an der Backe. Verwende unbedingt den Wortlaut "Widerruf"! Kündigung hat ggf andere Fristen. Dies ist nicht zu verwechseln! Viel Erfolg!

Ok, ich werds versuchen.. vielen dank!

Wenn es bei dir zu Hause war, handelt es sich um ein Haustürgeschäft, dass du rückgängig machen kannst. Schriftlich und gleich den Abbuchungsauftrag bei deiner Bank stornieren.